Gegenüber DIN EN 61010-2-101 (VDE 0411-2-101):2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Allgemeine Laborgeräte nach IEC 61010-2-081 wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen.
b) Die Symbole für biologische Gefährdungen und für LOT wurden aktualisiert.
c) In Abschnitt 5 wurden die Anforderungen, dass Verbrauchsmaterial nur innerhalb des Haltbarkeitsdatums verwendet werden darf sowie dass die Angabe des Namens und die Adresse des Bevollmächtigten des Herstellers in der Bedienungsanleitung erforderlich ist, aufgenommen.
d) Anforderungen an die Kennzeichnung und Bewertung von Gasen oder Flüssigkeiten wurden in Abschnitt 5 ergänzt.
e) Anweisungen für auszuführende Maßnahmen des Benutzers zum Umgang mit Auslaufen von Proben- oder Verbrauchsmaterial, Blockade, Bruch im Geräteinneren, zur Entsorgung gefährlicher Abfälle, zu persönlichen Schutzmaßnahmen sowie zur Vorgehensweise zur Reduzierung des Risikos durch brennbare Flüssigkeiten und bei Verbrennungen an Oberflächen müssen nun ebenfalls nach Abschnitt 5 in der Bedienungsanleitung angegeben sein.
f) In Abschnitt 5 wurden Anforderungen für Hersteller zur Erstellung von Anleitungen zu Gerätetransport, -lagerung und für die Außerbetriebsetzung hinzugefügt.
g) In Abschnitt 7 wurde eine Wartungsanweisung für den Benutzer ergänzt
h) Von der Fallprüfung in Abschnitt 8 werden Geräte ausgeschlossen, bei denen aufgrund ihrer Abmessungen und ihres Gewichts ein unbeabsichtigtes Bewegen unwahrscheinlich ist.
i) Anforderung für die Kennzeichnung biogefährdender Substanzen wurde in Abschnitt 13 aufgenommen.
j) In Abschnitt 16 wird nun informativ auf die Gebrauchstauglichkeits-Norm IEC 62366 verwiesen.
k) Abschnitt 17 wurde durch die Anforderungen aus ISO 14971 über Risikobeurteilung ersetzt.