E DIN EN 61558-2-12 (VDE 0570-2-12):2009-01

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Teil 2-12: Besondere Anforderungen und Prüfungen für magnetische Spannungskonstanthalter und Netzgeräte, die Spannungskonstanthalter enthalten

Kurzdarstellung

Dieser Teil der IEC 61558 behandelt die Sicherheit von magnetischen Spannungskonstanthaltern für allgemeine Anwendungen und von Netzgeräten, die magnetische Spannungskonstanthalter enthalten, für allgemeine Anwendungen. Magnetische Spannungskonstanthalter, die elektronische Schaltkreise enthalten, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.
ANMERKUNG 1 Sicherheit umfasst elektrische, thermische und mechanische Aspekte.
Sofern nicht anders festgelegt, umfasst der Begriff Transformator magnetische Spannungskonstanthalter für allgemeine Anwendungen und Netzgeräte, die magnetische Spannungskonstanthalter enthalten, für allgemeine Anwendungen.
ANMERKUNG 2 Schaltnetzteile fallen in den Anwendungsbereich von IEC 61558 2 16.
Dieser Teil 2-12 gilt für ortsfeste oder ortsveränderliche, einphasige oder mehrphasige luftgekühlte (natürliche oder erzwungene Kühlung) Gerätetransformatoren oder unabhängige Trockentransformatoren der Art:
- magnetische Spannungskonstanthalter ausgeführt als Spartransformatoren;
- magnetische Spannungskonstanthalter ausgeführt als Netztransformatoren;
- magnetische Spannungskonstanthalter ausgeführt als Trenntransformatoren;
- magnetische Spannungskonstanthalter ausgeführt als Sicherheitstransformatoren.
Die Wicklungen können vergossen oder nicht vergossen sein.
Die Bemessungs-Versorgungsspannung überschreitet nicht 1 000 V Wechselspannung, die Bemessungsfrequenz darf 500 Hz nicht überschreiten, die interne Betriebsresonanzfrequenz darf 30 kHz nicht überschreiten und die interne Betriebsfrequenz darf 100 kHz nicht überschreiten.
Die Bemessungsleistung darf folgende Werte nicht überschreiten:
- 40 kVA bei magnetischen Spannungskonstanthaltern ausgeführt als Einphasen-Spartransformatoren;
- 200 kVA bei magnetischen Spannungskonstanthaltern ausgeführt als Mehrphasen-Spartransformatoren;
- 25 kVA bei magnetischen Spannungskonstanthaltern ausgeführt als Einphasen-Netztransformatoren und Trenntransformatoren;
- 40 kVA bei magnetischen Spannungskonstanthaltern ausgeführt als Mehrphasen-Netztransformatoren und Trenntransformatoren;
- 10 kVA bei magnetischen Spannungskonstanthaltern ausgeführt als Einphasen-Sicherheitstransformatoren;
- 16 kVA bei magnetischen Spannungskonstanthaltern ausgeführt als Mehrphasen-Sicherheitstransformatoren.
Dieser Teil 2-12 gilt für Transformatoren ohne Begrenzung der Bemessungsleistung, sofern eine Übereinkunft zwischen Hersteller und Käufer besteht.
ANMERKUNG 3 Transformatoren, die Bestandteil eines Verteilungsnetzes sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Falls anwendbar für magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Spartransformatoren,
- überschreitet die Leerlauf-Ausgangsspannung oder die Bemessungs-Ausgangsspannung nicht 1 000 V Wechselspannung oder 1 415 V geglättete Gleichspannung, und für unabhängige magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Spartransformatoren, überschreitet die Leerlauf-Ausgangsspannung oder die Bemessungs-Ausgangsspannung 50 V Wechselspannung oder 120 V geglättete Gleichspannung.
- Magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Spartransformatoren, die in den Anwendungsbereich dieses Teils 2-12 fallen, werden nur verwendet, wenn durch Errichtungsbestimmungen oder die Gerätevorschrift zwischen den Stromkreisen keine Isolierung gefordert wird.
Falls anwendbar für magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Netztransformatoren,
- überschreitet die Leerlauf-Ausgangsspannung oder die Bemessungs-Ausgangsspannung nicht 1 000 V Wechselspannung oder 1 415 V geglättete Gleichspannung, und für unabhängige magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Netztransformatoren, überschreitet die Leerlauf-Ausgangsspannung oder die Bemessungs-Ausgangsspannung 50 V Wechselspannung oder 120 V geglättete Gleichspannung.
- Magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Netztransformatoren, die in den Anwendungsbereich dieses Teils 2-12 fallen, werden nur verwendet, wenn durch Errichtungsbestimmungen oder die Gerätevorschrift zwischen den Stromkreisen doppelte oder verstärkte Isolierung nicht gefordert wird.
Falls anwendbar für magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Trenntransformatoren,
- überschreitet die Leerlauf-Ausgangsspannung oder die Bemessungs-Ausgangsspannung 50 V Wechselspannung oder 120 V geglättete Gleichspannung und, falls anwendbar, nicht 500 V Wechselspannung oder 708 V geglättete Gleichspannung. Die Leerlauf-Ausgangsspannung und die Bemessungs-Ausgangsspannung dürfen bei besonderen Anwendungen bis zu 1 000 V Wechselspannung oder 1 415 V geglättete Gleichspannung erreichen.
- die in den Anwendungsbereich dieses Teils 2-12 fallen, werden nur verwendet, wenn durch Errichtungsbestimmungen oder die Gerätevorschrift zwischen den Stromkreisen doppelte oder verstärkte Isolierung gefordert wird.
Falls anwendbar für magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Sicherheitstransformatoren,
- überschreitet die Leerlauf-Ausgangsspannung oder die Bemessungs-Ausgangsspannung nicht 50 V Wechselspannung oder 120 V geglättete Gleichspannung.
- Magnetische Spannungskonstanthalter, ausgeführt als Sicherheitstransformatoren, die in den Anwendungsbereich dieses Teils 2-12 fallen, werden nur verwendet, wenn durch Errichtungsbestimmungen oder die Gerätevorschrift zwischen den Stromkreisen doppelte oder verstärkte Isolierung gefordert wird.
Dieser Teil 2-12 gilt nicht für äußere Stromkreise und deren Bauelemente, die für die Verbindung mit den Eingangs- und Ausgangsanschlüssen von Transformatoren vorgesehen sind.
ANMERKUNG 4 Für magnetische Spannungskonstanthalter, die mit einem flüssigen Dielektrikum oder einem pulverartigen Material, wie z. B. Sand, gefüllt sind, sind zusätzliche Anforderungen in Bearbeitung.
ANMERKUNG 5 Es wird darauf hingewiesen, dass:
- für Transformatoren, die für den Einsatz in Kraftfahrzeugen, an Bord von Schiffen oder Flugzeugen vorgesehen sind, zusätzliche Anforderungen (aus anderen einschlägigen Normen, nationalen Regelwerken usw.) erforderlich sein können;
- auch Maßnahmen zum Schutz des Gehäuses und der in diesem befindlichen Bauteile gegen äußere Einflüsse, wie z. B. Pilzbefall, Ungeziefer, Termiten, Sonneneinstrahlung und Vereisung, erwogen werden sollten;
- die unterschiedlichen Bedingungen für Transport, Lagerung und Betrieb der Transformatoren ebenfalls berücksichtigt werden sollten;
- für Transformatoren, die für den Einsatz unter besonderen Bedingungen, wie z. B. in tropischen Regionen, vorgesehen sind, zusätzliche Anforderungen in Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Normen und nationalen Regelwerken anwendbar sein können.
ANMERKUNG 6 Die zukünftige technische Entwicklung auf dem Gebiet der Transformatoren wird es möglicherweise erforderlich machen, den oberen Grenzwert der Frequenz zu erhöhen; bis dahin darf dieser Teil 2-12 als Anleitung angewendet werden.
Zuständig ist das K 323 „Transformatoren, Drosseln, Netzgeräte und ähnliche Produkte für Niederspannung, jedoch bis 1100 V“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.


A. Bergmann

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 61558-2-12 (VDE 0570-2-12):2002-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung des vorliegenden Teils 2-12 in Übereinstimmung mit Teil 1, Ausgabe 2;
b) Erhöhung der Versorgungsspannungen bis auf 1 100 V, um mit den Normen von TC 14 im Einklang zu stehen;
c) Ergänzung des Anwendungsbereichs mit der Aufnahme von Netzteilen.

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17.10.2008 Historisch
FprEN 61558-2-12:2008-10
Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und dergleichen für Vorsorgungsspannungen bis einschließlich 1 100 V -- Teil 2-12: Besondere Anforderungen und Prüfungen für magnetische Spannungskonstanthalter und Netzgeräte, die Spannungskonstanthalter enthalten
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17.10.2008 Historisch
96/312/CDV:2008-10
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01.05.2002 Historisch
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Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen - Teil 2-12: Besondere Anforderungen an magnetische Spannungskonstanthalter (IEC 61558-2-12:2001); Deutsche Fassung EN 61558-2-12:2001

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.01.2009
Bereitstellungsdatum
05.01.2009
Einspruchsfrist
05.03.2009
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Alexander Nollau
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

r2vCr4uv8.4522r@QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-223

Referatsassistenz
Gabriele Löser
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

xrs8zv2v.x@2z9QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-357

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