Teil 2-1: Besondere Anforderungen an Tischkreissägen
Kurzdarstellung
Diese Norm gilt für transportable Tischkreissägen zum Schneiden von Holz und ähnlichen Materialien mit einem Sägeblattdurchmesser bis maximal 315 mm. Diese Änderung wird vorgeschlagen, um den Anhang ZZ auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EC auszudehnen. Zuständig ist das K 514 „Elektrowerkzeuge“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Frank Steinmüller