Diese Internationale Norm gilt für die Instandhaltung von Konstantstrom-Serienkreisen von Flugplatzbefeuerungsanlagen.
Diese Internationale Norm
• betrifft Konstantstrom-Serienkreise für Flugplatzbefeuerungsanlagen auf Flugplätzen und Heliports (Hubschrauberflugplätze);
• gilt besonders für Anforderungen an die Sicherheit bei der Instandhaltung eines Konstantstrom-Serienkreises einer Flugplatzbefeuerungsanlage (AGL). Es wird anerkannt, dass es bereits Konstantstrom-Serienkreise mit anderen Charakteristiken und Parametern gibt;
• befasst sich hauptsächlich mit der Sicherheit von Personen und legt die verfahrenstechnischen Regeln und Grundsätze für die Instandhaltung von Konstantstrom-Serienkreisen von Flugplatzbefeuerungsanlagen fest;
• gilt nicht für Flugplatzbefeuerungsanlagen mit Primärstromkreisen, deren Versorgung direkt von einer Konstantspannungsquelle aus erfolgt;
• gilt nicht für die Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Fahrbahnen oder anderen elektrischen Anlagen, die die Verwendung von Konstantstrom-Serienkreisen erfordern.
Zuständig ist das K 229 „Elektrische Anlagen für Beleuchtung und Befeuerung von Flugplätzen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
U. Krieger