Diese Norm gilt zusammen mit DIN VDE 0105 100 (VDE 0105 100) für den Betrieb elektrischer Anlagen in Bereichen, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind. Hierbei sind die in dieser Norm aufgeführten Änderungen und Ergänzungen zu beachten. Diese Anlagen sind nach DIN V VDE V 0166 (VDE V 0166) errichtet.
Soweit Bereiche auch explosionsgefährdet sind, gelten hierfür weitergehende Anforderungen.
Gegenüber DIN VDE 0105 7 (VDE 0105 7):1987 12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Gesamte Text wurde an DIN VDE 0105 100 (VDE 0105 100) und DIN V VDE V 0166 (VDE V 0166) angepasst;
b) Im gesamten Text wurde der Begriff "explosionsgefährlicher Stoff" durch "Stoffe mit explosiven Eigenschaften" ersetzt.
Zuständig ist das K 236 "Errichten elektrischer Anlagen und deren Betriebsmittel in explosivstoffgefährdeten Bereichen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.