Der demografische Wandel verändert die Gesellschaft. Er hat eine zunehmende Alterung der Bevölkerung zur Folge, so dass Deutschland im Jahr 2035 eine der ältesten Bevölkerungen haben wird. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Menschen 50 Jahre und älter sein wird. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch auch die Wahrscheinlichkeit, hilfs- und/oder pflegebedürftig zu werden. Dadurch ergibt sich ein steigender Bedarf an Orientierungs-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen. Dies bedeutet auch, dass die heutigen verfügbaren Personalressourcen im medizinischen und pflegerischen Bereich nicht ausreichen werden.
Diese Entwicklung schafft einen steigenden Bedarf an altersgerechten Assistenzsystemen, die einen Teil der Alltagsaktivitäten erleichtern oder übernehmen und damit zu einer stärkeren Verschmelzung der technischen und sozialen Systeme führen. In diesem Kontext wurde der Begriff „Ambient Assisted Living“ (AAL) geprägt. AAL umfasst Methoden, Konzepte, (elektronische) Systeme, Produkte sowie Dienstleistungen, die u. a. den sozialen Lebensraum der Menschen sichern. Sie fördern dabei die Autonomie, vermitteln oder leisten Hilfsdienstleistungen im häuslichen Umfeld und schaffen somit eine intelligente Umgebung, die sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Nutzers anpasst. AAL beruht dabei auf dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in den Gegenständen des täglichen Lebens. Die Assistenzsysteme beinhalten Erinnerungsfunktionen, fordern zur Handlung auf, trainieren die kognitiven Fähigkeiten für den Erhalt oder die Förderung der geistigen Kapazität oder sie unterstützen die Fortbewegung zu Hause und im öffentlichen Raum. Die Erfassung von Vital- und Umgebungsdaten erfolgt über körpernahe und räumlich verteilte Sensorsysteme.
Zu AAL existiert bereits zahlreiche Publikationen, die sich teilweise unterschiedlicher Begrifflichkeiten bedienen. Zur Erstellung dieser VDE-Anwendungsregel wurden daher u. a. Gesetzestexte, Thesen- und Positionspapiere sowie Veröffentlichungen aus der BMBF/VDE Innovationspartnerschaft AAL herangezogen, vereinheitlicht und präzisiert.
Diese VDE-Anwendungsregel legt Abkürzungen und die Terminologie für Ambient Assisted Living (AAL) fest. Abstrakte Begriffe werden anhand von konkreten Beispielen beschrieben.
Die VDE-Anwendungsregel legt keine Begriffe aus der Medizintechnik fest.
Zuständig ist der Bereich "Standardisierung" des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.