Diese Norm gilt für die Auslegung, Auswahl, Errichtung, Änderung, Instandsetzung und Erweiterung elektrischer Installationen oder elektrischen Anlagen in Bereichen, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind. Werden elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet, geändert, instandgesetzt oder erweitert, gelten auch die entsprechenden Europäischen Normen. Dabei gelten diejenigen Bestimmungen mit Vorrang, die im Interesse der Sicherheit höhere Anforderungen stellen.
Zuständig ist das K 236 "Errichten elektrischer Anlagen und deren Betriebsmittel in explosivstoffgefährdeten Bereichen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.