Dieser Teil 1 legt die Sicherheitsanforderungen fest, die allgemein für alle Einrichtungen gelten, die zum Anwendungsbereich der vorliegenden Norm gehören. Für bestimmte Arten von Einrichtungen werden diese Anforderungen durch besondere Anforderungen in einem oder mehreren der Folgeteile dieser Norm (z. B. IEC 62109-2, IEC 62109-3 usw.) ergänzt oder geändert, die zusammen mit den Anforderungen in Teil1 anzuwenden sind.
Diese Internationale Norm gilt für Leistungsumrichter zur Anwendung in photovoltaischen (PV) Anlagen, bei denen ein gleichbleibendes technisches Sicherheitsniveau erforderlich ist. Die vorliegende Norm legt die Mindestanforderungen für die Auslegung und Herstellung von Leistungsumrichtern für den Schutz gegen elektrischen Schlag, elektrische Energie, Brand, mechanische und sonstige Gefahren fest.
Diese Norm enthält allgemeine Anforderungen für alle Typen von PV-Leistungsumrichtern. Es gibt weitere Teile dieser Norm, die besondere Anforderungen für verschiedene Arten von Leistungsumrichtern angeben, wie Teil 2 "Wechselrichter". Wenn neue Produkte und Technologien auf den Markt kommen, können weitere Teile veröffentlicht werden.
Einrichtungen, die zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören
Diese Norm behandelt Leistungsumrichter, die an Systeme mit einer Höchstspannung des PV-Quellenstromkreises von 1 500 V Gleichspannung angeschlossen werden. Diese Einrichtungen dürfen auch an Systeme mit höchstens 1 000 V Wechselspannung an Wechselspannungs-Netzstromkreisen, an Wechselspannungs-Laststromkreisen außer Netzstromkreisen und an andere Gleichspannungsquellen oder Gleichspannungs-Laststromkreisen wie Batterien angeschlossen werden. Diese Norm darf auch für Zubehör von Leistungsumrichtern verwendet werden, wenn keine besser geeignete Norm vorliegt.
Die Bewertung von Leistungsumrichtern nach dieser Norm muss die Bewertung aller in den Leistungsumrichter eingebauten Merkmale und Funktionen einschließen oder die für den Leistungsumrichter zur Verfügung stehen oder auf die in der mitgelieferten Dokumentation Bezug genommen wird, wenn diese Merkmale oder Funktionen die Einhaltung der Anforderungen dieser Norm beeinflussen können.
Einrichtungen, für die andere Anforderungen gelten können
Die vorliegende Norm gilt nicht für Kennwerte anderer Quellen wie Windturbinen, Quellen sonstiger drehender Maschinen usw.
Ergänzende und andere Anforderungen sind für Einrichtungen erforderlich, die für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre (siehe IEC 60079 "Explosionsfähige Atmosphäre"), Luftfahrzeugen, Schiffen, medizinischen elektrischen Anwendungen (siehe IEC 60601 "Medizinische elektrische Geräte") oder in Höhen über 2 000 m vorgesehen sind.
Zuständig ist das K 373 "Photovoltaische Solarenergie-Systeme" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.