DIN EN 61558-2-8 (VDE 0570-2-8):2011-03

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Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und entsprechenden Kombinationen -

Teil 2-8: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräten für Klingeln und Läutewerke (IEC 61558-2-8:2010); Deutsche Fassung EN 61558-2-8:2010

Kurzdarstellung

Dieser Teil von IEC 61558 behandelt die Sicherheit von Klingel- und Läutewerkstransformatoren und Netzgeräten mit eingebauten Klingel- und Läutewerkstransformatoren. Diese Norm gilt ebenfalls für Transformatoren, die elektronische Stromkreise enthalten.
ANMERKUNG 1 Zur Sicherheit gehören elektrische, thermische und mechanische Aspekte.
Im weiteren Verlauf dieser Norm gilt, dass der Begriff Transformator die Begriffe Klingel- und Läutewerkstransformatoren mit einschließt und dass Netzgeräte Klingel- und Läutewerkstransformatoren enthalten, wenn nichts anderes festgelegt wurde.
Dieser Teil gilt für ortsfeste, einphasige, luftgekühlte (natürliche oder erzwungene Kühlung), unabhängige oder Geräte-Trockentransformatoren. Die Wicklungen dürfen vergossen bzw. nicht vergossen sein.
Diese Norm gilt für Transformatoren und (lineare) Netzgeräte.
Diese Norm ist in Verbindung mit Teil 2 16 für Schaltnetzteile (SMPS) anzuwenden, die auch für Stromversorgungen mit internen Betriebsfrequenzen über 500 Hz anwendbar ist. Wenn zwei Anforderungen im Widerspruch stehen, dann hat die strengere Anforderung den Vorrang.
Die Bemessungs-Versorgungsspannung darf 250 V Wechselspannung und die Bemessungs-Versorgungsfrequenz darf 500 Hz nicht überschreiten. Diese Norm gilt für Transformatoren und lineare Netz¬geräte mit interner Betriebsfrequenz nicht über 500 Hz.
Die Bemessungsleistung darf nicht mehr als 100 VA betragen.
Die Leerlauf-Ausgangsspannung darf 33 V Wechselspannung oder 46 V geglättete Gleichspannung nicht überschreiten und die Bemessungs-Ausgangsspannung darf 24 V Wechselspannung oder 33 V geglättete Gleichspannung nicht überschreiten.
Klingel- und Läutewerkstransformatoren sind im Allgemeinen dafür vorgesehen, akustische Meldeeinrichtungen für den Hausgebrauch und andere ähnliche Einrichtungen zu versorgen, die nur kurzzeitig belastet werden.
Zuständig ist das K 323 "Transformatoren, Drosseln, Netzgeräte und entsprechende Kombinationen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 61558-2-8 (VDE 0570-2-8):1999-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Angleichung des Teils 2-8 an die zweite Ausgabe des Teils 1 der DIN EN 61558-1.

Beziehungen

Ersatz für:

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01.06.1999 Historisch
DIN EN 61558-2-8 (VDE 0570-2-8):1999-06
Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen - Teil 2-8: Besondere Anforderungen an Klingel- und Läutewerkstransformatoren (IEC 61558-2-8:1998); Deutsche Fassung EN 61558-2-8:1998

Enthält:

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06.08.2010 Aktuell
EN 61558-2-8:2010-08
Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und entsprechende Kombinationen - Teil 2-8: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräten für Klingeln und Läutewerke
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29.06.2010 Aktuell
IEC 61558-2-8:2010-06
Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und entsprechende Kombinationen - Teil 2-8: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräten für Klingeln und Läutewerke - Teil 2-8: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräten für Klingeln und Läutewerke

Entwurf war:

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01.07.2009 Historisch
E DIN EN 61558-2-8 (VDE 0570-2-8):2009-07
Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und dergleichen für Versorgungsspannungen bis 1 100 V - Teil 2-8: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Klingel- und Läutewerktransformatoren (IEC 96/327/CDV:2009); Deutsche Fassung FprEN 61558-2-8:2009

Ersetzt bzw. ergänzt:

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Aktuell
P DIN EN IEC 61558-2-8 (VDE 0570-2-8)
Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und entsprechenden Kombinationen - Teil 2-8: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräten für Klingeln und Läutewerke (IEC 96/565/CDV)

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Norm
Status
Aktuell
Erscheinungsdatum
01.03.2011
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Alexander Nollau
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

r2vCr4uv8.4522r@QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-223

Referatsassistenz
Gabriele Löser
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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