Diese Norm gilt für die Sicherheit von Batterieladegeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, die Sicherheitskleinspannung liefern und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Anforderungen an Batterieladegeräte für die Benutzung durch Kinder von mindestens 8 Jahren ohne Aufsicht sind im Anhang AA der Norm enthalten.
Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Batterieladegeräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können wie z. B. Geräte, die zur Verwendung in Garagen, Läden, gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft bestimmt sind, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Durch die in die Europäische Norm EN 60335-2-29:2004 eingearbeitete Änderung A2:2010-02 wurden die "Einleitung" sowie die Abschnitte 1 "Anwendungsbereich", 7 "Aufschriften und Anweisungen", 19 "Unsachgemäßer Betrieb", 22 "Aufbau" und die "Literaturhinweise" ergänzt, geändert oder gestrichen.
Zuständig ist das UK 511.11 "Motorische Geräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.