Dieser Teil von IEC 60079 befasst sich mit der Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Gefährdungen durch brennbare Gase oder Dämpfe oder Nebel auftreten können, die dann als Grundlage zur Unterstützung bei der zweckmäßigen Auswahl und Installation von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden kann.
Sie ist zur Anwendung in Bereichen vorgesehen, in denen Entzündungsgefahr bestehen könnte durch das Vorhandensein von brennbaren Gasen oder Dämpfen als Gemisch mit Luft unter normalen atmosphärischen Bedingungen, sie gilt jedoch nicht für:
a) schlagwettergefährdete Bergwerke;
b) die Verarbeitung und Herstellung von Sprengstoffen;
c) Bereiche, in denen es durch zündfähige Stäube oder Fasern zur Gefährdung kommen kann (Verweis auf IEC 61241 10/IEC 60079 10 2);
d) extreme Funktionsstörungen, die über das Konzept der in dieser Norm behandelten anomalen Situationen hinausgehen;
e) Räume, die für medizinische Zwecke benutzt werden;
f) häusliche Räumlichkeiten.
Zuständig ist das K 235 "Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
P. Haß