Funkanlagen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fallen nicht unter die R&TTE-Richtlinie. In Zustimmung der Polizeien des Bundes und der Länder wurde deshalb diese Anwendungsregel erstellt, deren Anwendung den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben empfohlen wird.
Diese Anwendungsregel gilt für portable und mobile Funkanlagen für die drahtlose digitale Übertragung von Bild- und Tonsignalen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Diese Funkanlagen verwenden entweder integrierte Antennen oder Antennenbuchsen.
Es sind keine digitalen Modulationstechniken ausgeschlossen, sofern die modulierten Signale innerhalb der beschriebenen Grenzwerte liegen.
Zuständig ist der Bereich "Standardisierung" des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.