Diese Internationale Norm legt Forderungen an einen vom HERSTELLER durchzuführenden PROZESS zur Analyse, Spezifikation, Entwicklung sowie VERIFIZIERUNG und VALIDIERUNG der GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT fest, soweit sie sich auf die SICHERHEIT von MEDIZINPRODUKTEN auswirkt. Dieser GEBRAUCHSTAUGLICHKEITSORIENTIERTE ENTWICKLUNGSPROZESS bewertet und entschärft RISIKEN, die von Problemen mit der GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT bei BESTIMMUNGSGEMÄSSEM GEBRAUCH und BENUTZUNGSFEHLERN (d. h. NORMALEM GEBRAUCH) herrühren. Der GEBRAUCHSTAUGLICHKEITSORIENTIERTE ENTWICKLUNGSPROZESS kann zur Ermittlung von RISIKEN genutzt werden, die mit ANORMALEM GEBRAUCH zusammenhängen, nicht aber zu deren Bewertung oder Entschärfung.
Zuständig ist das UK 811.4 „Ergonomie, Gebrauchstauglichkeit, Gebrauchsanweisung“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dr. K. Neuder