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29.06.2026 Fachinformation

Lebensende von Wind- und PV-Anlagen: Repowering, ReUse und Recycling im Fokus

Wind- und Photovoltaikanlagen stehen zunehmend vor der Herausforderung ihres Lebensendes – und damit der Frage, wie sich große Materialmengen nachhaltig bewältigen lassen. Im Zentrum stehen drei aufeinander aufbauende Ansätze: Repowering als Ersatz alter Anlagen, die Wiederverwendung funktionsfähiger Komponenten und schließlich das Recycling verbleibender Materialien.

Technische Normen und gesetzliche Vorgaben schaffen dafür einen Rahmen, der eine möglichst lange Nutzung, effiziente Rückgewinnung von Rohstoffen und den Aufbau geschlossener Stoffkreisläufe unterstützt – mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen und die Energiewende langfristig nachhaltig zu gestalten.

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Alexander Nollau
Zuständiges Gremium

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Repowering, ReUse und Recycling sichern die Kreislaufführung von Anlagen
  • Normen schaffen einen durchgängigen Rahmen über den gesamten Lebenszyklus
  • Das Lebensende von Anlagen wird zu einer wesentlichen Aufgabe der Energiewende

Einordnung und Begriffsabgrenzung

Die Energiewende erzeugt nicht nur Zubau, sondern absehbar auch erhebliche Stoffströme am Anlagenlebensende. Für die Windenergie ist unstrittig, dass mehr als 90 Prozent der Materialien einer Anlage recycelbar bzw. verwertbar sind; die verbleibende Herausforderung liegt weniger in der grundsätzlichen Verwertbarkeit als in der hochwertigen, kreislauffähigen Rückführung einzelner Fraktionen. Für die Photovoltaik prognostizieren IRENA und IEA-PVPS für Deutschland kumulierte Modulabfallmengen zwischen rund 400.000 t (regular-loss) und etwa 1 Mio. t (early-loss) bis 2030, mit weiterem Anstieg auf 2,2 bis 2,6 Mio. t bis 2040 und etwa 4,3 Mio. t bis 2050; demgegenüber lag die 2021 als Abfall erfasste Modulmenge erst bei rund 16.000 t. Beide Technologien stehen damit vor derselben Aufgabe: die Bestandsanlagen so lange wie sicher möglich zu nutzen und ihre Bestandteile anschließend möglichst weitgehend in den Stoffkreislauf zurückzuführen.

Den ordnungspolitischen Rahmen setzt in Deutschland die fünfstufige Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige (insbesondere energetische) Verwertung und schließlich Beseitigung.

Repowering bezeichnet den Ersatz von Bestandsanlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen am bestehenden oder benachbarten Standort. Es ist im engeren Sinne keine Verwertungsstrategie für das Altmaterial, sondern eine standort- und ertragsbezogene Erneuerungsentscheidung, die den Rückbau der Altanlage auslöst und damit die nachgelagerten Strategien ReUse und Recycling überhaupt erst anstößt.

ReUse/Wiederverwendung meint die Weiternutzung ganzer Anlagen oder einzelner Komponenten für denselben Zweck – abfallrechtlich ist zwischen der Wiederverwendung eines Erzeugnisses, das nicht zu Abfall geworden ist, und der Vorbereitung zur Wiederverwendung eines bereits als Abfall eingestuften Gegenstands zu unterscheiden. Eng verwandt ist das Repurposing, die Weiternutzung in einer anderen als der ursprünglichen Funktion.

Recycling ist die Aufbereitung von Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, ausgenommen die energetische Verwertung. Es greift, wo Wiederverwendung technisch oder wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist.

Dieselbe Rangfolge, unabhängig vom nationalen Abfallrecht, wird in internationalen Normen abgebildet: IEC/TS 61400-28-2 fordert, die Zirkularität demontierter Komponenten in der Reihenfolge Wiederverwendung (reuse), Repurposing, Recycling und Verwertung (recovery) anzustreben und nur die nicht verwertbaren Reste schadlos zu beseitigen. Diese Hierarchie deckt sich inhaltlich mit § 6 KrWG und schafft so eine sachliche Brücke zwischen deutschem Recht und internationaler Norm.

Die drei Strategien sind nicht alternativ, sondern bilden eine Kaskade: Repowering oder Stilllegung lösen den Rückbau aus; im Rückbau wird zunächst geprüft, welche Anlagen oder Komponenten wiederverwendet werden können; erst die nicht weiternutzbaren Bestandteile gehen in das werkstoffliche Recycling und nachrangig in die sonstige Verwertung oder Beseitigung. Daraus folgt, dass die normative Verankerung am Lebensende nicht erst beim Recyclingbetrieb beginnen darf, sondern bereits bei der Lebensdauerbewertung und der Rückbauplanung ansetzen muss – genau diese Klammer leisten die beiden im Folgenden behandelten IEC-Normen.

Fünfstufige Abfallhierarchie nach dem KrWG

Fünfstufige Abfallhierarchie nach dem KrWG

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Repowering und Lebensdauerverlängerung

Vor jeder Rückbau- oder Verwertungsentscheidung steht die Frage, ob eine Anlage überhaupt stillgelegt werden soll. Eine allgemeine bundesrechtliche Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (WEA) besteht zwar nicht, doch sind WEA bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts: Nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung ist der Betreiber gemäß § 35 Abs. 5 BauGB zum geordneten Rückbau und zur fachgerechten Entsorgung verpflichtet, seit 2004 abgesichert durch eine Rückbauverpflichtungserklärung und eine Sicherheitsleistung. Die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Anlagengrundstücks ist immissionsschutzrechtlich über § 5 Abs. 3 BImSchG abgesichert. Für das Repowering enthält § 16b Abs. 2 BImSchG eine eigene Regelung, die den Rückbau der Altanlage mit der Errichtung der Neuanlage verknüpft.

Technisch-normativ wird die Entscheidung zwischen Weiterbetrieb, Lebensdauerverlängerung und Repowering durch IEC/TS 61400-28:2025 „Through-life management and life extension of wind power assets“ (Edition 1.0, 2025-03) gestützt. Diese Technical Specification ist innerhalb der Normenreihe IEC 61400 das einzige Dokument, das beschreibt, wie die vor Errichtung geschätzte Lebensdauer einer Anlage für einen konkreten Standort und konkrete Betriebsbedingungen fortgeschrieben wird. Ihr Fokus liegt auf der strukturellen Integrität der Komponenten im primären Lastpfad und der Sicherheit von Personal und Umgebung.

Die Norm führt hierfür ein differenziertes Begriffsgerüst der Restlebensdauer ein, das für die Ingenieurpraxis unmittelbar relevant ist. Es ist sorgfältig zu unterscheiden zwischen:

  • typzertifizierter Auslegungslebensdauer (type certification design life, TCDL – üblicherweise mindestens 20 Jahre für die Klassen I bis III nach IEC 61400-1:2019)
  • standortspezifisch bewerteter Lebensdauer (site-specific assessed life, SSAL)
  • standortspezifisch erwarteter Lebensdauer (site-specific expected life, SSEL)
  • verbleibender Nutzungsdauer (remaining useful life, RUL)

Lebensdauerverlängerung (lifetime extension, LTE) ist definiert als der Betrieb über die für eine Haupt- oder Strukturkomponente spezifizierte sichere Betriebsdauer hinaus.

Methodisch verlangt die IEC/TS 61400-28 einen risikobasierten, datengetriebenen Ansatz: Aus Auslegungsdaten, meteorologischen Daten, SCADA- und Zustandsüberwachungsdaten sowie Betriebs-, Wartungs- und Inspektionshistorie wird der tatsächliche Belastungsverlauf rekonstruiert und der verbleibenden zulässigen Belastung gegenübergestellt. Die kumulierte Unsicherheit dieser Schätzungen ist nach ISO/IEC Guide 98-3 auszuweisen. Für die Beurteilung der bestehenden Tragstruktur verweist die Norm auf die Grundsätze der ISO 2394:2015 und der ISO 13822, die für bestehende Bauwerke ein gegenüber dem Neubau abgestuftes Zuverlässigkeitsniveau erlauben. Damit liefert IEC/TS 61400-28 die technische Evidenzbasis, auf der ein Betreiber zwischen weiterem Betrieb, gezieltem Komponententausch, geänderter Betriebsführung, Repowering oder Stilllegung wählt – das Dokument benennt diese strategischen Optionen ausdrücklich.

Für die Photovoltaik existiert kein direktes Pendant in der IEC-Reihe; die Laufzeitverlängerung von PV-Anlagen ist technisch weit weniger durch strukturelle Ermüdung als durch Degradation und Ertragsverlust einzelner Module bestimmt. Die neue VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05 betont jedoch denselben Grundgedanken: Die Laufzeit bestehender Anlagen soll so weit wie möglich verlängert werden, bevor Module dem Recycling zugeführt werden – Repowering erscheint dort folgerichtig als einer der dokumentierten Rückbaugründe.


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ReUse und Second Life

Steht der Rückbau fest, hat die Weiternutzung gegenüber dem Recycling Vorrang. In der Windenergie umfasst Second Life den Abbau und die Weiterverwendung ganzer Anlagen oder einzelner Komponenten an einem anderen Standort, vielfach vermittelt über spezialisierte Online-Plattformen. In der Praxis betrifft dies bevorzugt kleinere Anlagen, da der Transport großer WEA logistisch aufwendig ist; wichtige Absatzmärkte liegen in Osteuropa sowie in Indien, Thailand, Afrika und Mittel- und Südamerika. Auf Komponentenebene kommen vor allem Getriebe, Generatoren und elektronische Baugruppen für eine Weiternutzung oder einen Verkauf auf dem Gebrauchtmarkt in Betracht.

IEC/TS 61400-28-2 überführt diese Praxis in ein normatives Entscheidungsschema. In ihrem informativen Anhang B beschreibt sie einen Zirkularitätsprozess, der jede demontierte Komponente zunächst einer Prüfung und Bewertung (component test and evaluation) unterzieht und anschließend in einer festen Rangfolge behandelt: direkte Wiederverwendung in der Windindustrie – gegebenenfalls nach Reinigung, Reparatur und einer erneuten Lebensdauerbewertung –, sonst Repurposing in anderen Branchen, dann Recycling, dann sonstige Verwertung und erst zuletzt Beseitigung. Für Generatoren, Getriebe und Türme hält die Spezifikation ausdrücklich fest, dass diese nach Reinigung, Prüfung und Leistungsbewertung durch qualifizierte Unternehmen wiederverwendet werden sollen, bevor eine werkstoffliche Verwertung erwogen wird.

In der Photovoltaik ist die Wiederverwendung stärker formalisiert, weil Module dem Elektroaltgeräterecht unterliegen. Die VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05 unterscheidet scharf zwischen dem Gebrauchtmodul, das den Abfallstatus noch nicht erreicht hat, und dem Altmodul, das durch Entledigungswillen – etwa einen Entsorgungsauftrag – zu Abfall geworden ist. Liegt bereits ein Entsorgungsauftrag vor, ist eine Weiternutzung als Gebrauchtmodul ausgeschlossen; das Modul ist als Altmodul einer Erstbehandlung zuzuführen. Die eigentliche Vorbereitung zur Wiederverwendung nach § 21 ElektroG darf nur in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen (EBA-VzW) erfolgen, während die vorgelagerte Prüfung, ob ein Altgerät hierfür überhaupt in Frage kommt, nach § 20 ElektroG nicht zertifizierungspflichtig ist.

Die VDE Anwendungsregel beschreibt hierfür ein zweistufiges Sortierschema beim Abbau: Zunächst werden über das Datenmonitoring Isolationsfehler und Leistungsverluste erkannt, anschließend erfolgt eine optische Prüfung auf Glasbruch, Rahmen- und Rückseitenschäden, ergänzt um eine Isolationsprüfung. Daraus ergeben sich folgende Kategorien:

  • Module ohne erkennbare Fehler können für den ursprünglichen Einsatzzweck weiterverwendet werden – als Kriterium dient die Sichtprüfung „Visual Inspection MST 01“ nach DIN EN IEC 61730-2 (VDE 0126-30-2):2018-10;
  • Module mit geringen Fehlern gehen in eine weitergehende Prüfung und gegebenenfalls Reparatur;
  • Module mit massiven Schäden (Glasbruch, geschädigter Rahmen, Brandstellen) gehen unmittelbar in die Erstbehandlung.

Damit verzahnt die VDE Anwendungsregel die Wiederverwendung eng mit der elektrischen Sicherheitsprüfung – ein Aspekt, der bei WEA-Komponenten in vergleichbarer Schärfe erst mit IEC/TS 61400-28-2 normativ gefasst wird.

Beiden Technologien gemeinsam ist, dass die Wiederverwendung an einen belastbaren Qualitäts- und Restlebensdauernachweis gebunden ist. Für WEA-Komponenten verlangt IEC/TS 61400-28-2 vor der Kreislaufführung eine Leistungs- und Zuverlässigkeitsprüfung sowie eine wirtschaftliche und soziale Nutzenbetrachtung; für die erneute Lebensdauerbewertung kann auf die Methodik von IEC TS 61400-28 zurückgegriffen werden. Hier zeigt sich der Vorteil eines durchgängigen Normenstrangs: Dieselbe datenbasierte Bewertung, die über Lebensdauerverlängerung oder Repowering entscheidet, liefert auch die Grundlage dafür, ob eine ausgebaute Komponente am Zweitstandort sicher weiterbetrieben werden kann.

Beschreibung des Sortierungsablaufs beim Abbau von PV-Modulen aus gewerblichen Großanlagen

Beschreibung des Sortierungsablaufs beim Abbau von PV-Modulen aus gewerblichen Großanlagen

| VDE (Bild A.1 aus der VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05)

Recycling – werkstoffspezifische Betrachtung

Die Verwertungsstrategie wird maßgeblich durch die Materialzusammensetzung bestimmt. Eine moderne Windenergieanlage besteht überwiegend aus mineralischen und metallischen Werkstoffen; quantitativ dominiert das Fundament, während die anspruchsvollen Fraktionen massenmäßig gering sind.

Türme und Fundamente

Stahl- und Gittertürme werden sequenziell demontiert, in transportable Segmente zerschnitten und als Rohstoff der Stahlproduktion zugeführt; das Stahlrecycling ist etabliert und liefert hochwertige Sekundärrohstoffe. (Stahl-)Betontürme werden in der Regel schrittweise demontiert, seltener abgerissen oder gesprengt; nach Trennung von Beton und Bewehrungsstahl wird der Beton vor Ort zerkleinert und als Schotter im Wegebau oder als Zuschlag für Recyclingbeton genutzt. Bei Flachgründungen ist der vollständige Rückbau unproblematisch; bei Pfahlgründungen ist die vollständige Beseitigung wegen des erheblichen Eingriffs in die Bodenstruktur nicht immer sinnvoll, weshalb die forensische Praxis uneinheitlich ist. IEC/TS 61400-28-2 verweist für die End-of-Life-Phase von Beton auf ISO 13315-1:2024 und fordert, recycelte Gesteinskörnungen nach ihren technischen Eigenschaften zu klassifizieren.

Rotorblätter – die zentrale Verwertungsherausforderung

Obwohl Rotorblätter nur wenige Prozent der Anlagenmasse ausmachen, gelten sie als anspruchsvollster Abfallstrom. Sie bestehen zu etwa zwei Dritteln aus faserverstärkten Kunststoffen und zu einem Drittel aus Harzen, Klebstoffen und Kernwerkstoffen wie Balsaholz. Ältere Blätter enthalten ausschließlich glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK), während neuere zunehmend carbonfaserverstärkte Anteile (CFK) aufweisen. Wegen des organischen Harzanteils ist eine Deponierung nicht zulässig; entscheidend sind die Identifizierung der Bestandteile und die Trennung von GFK und CFK bereits vor Ort.

Für GFK hat sich die „Zementroute“ etabliert: die thermische Verwertung der organischen Bestandteile bei gleichzeitiger stofflicher Verwertung der mineralischen Reststoffe als Zuschlag in der Zementindustrie; alternativ ist die Verarbeitung zu Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoffen (WPC) möglich. Für CFK ist die thermische Verwertung wegen der elektrostatischen Filter problematisch. Etabliert hat sich hier die thermische Pyrolyse, bei der das Material unter Sauerstoffausschluss bei rund 400–700 °C in Kohlenstofffasern, Gase und Öle zerlegt wird und die Fasern wiederverwendbar bleiben; seltener kommt die chemische Solvolyse zum Einsatz, bei der das Harz unter Einsatz eines Lösungsmittels aufgebrochen wird und die Fasern weitgehend unverändert zurückbleiben. IEC/TS 61400-28-2 formuliert hierzu werkstoffspezifische Anforderungen für Verbundwerkstoffe – von der staub- und brandschutzgerechten Zerkleinerung bis zu besonderen Vorkehrungen beim Schneiden carbonfaserhaltiger, elektrisch leitfähiger Materialien.

Metalle, Seltene Erden und Betriebsstoffe

Kupfer und Aluminium werden eingeschmolzen und wiederverwendet; Betriebsflüssigkeiten, überwiegend Öle, werden abgesaugt und zu Basisölen aufgearbeitet. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Permanentmagneten direkt angetriebener Generatoren, die Seltene Erden wie Neodym und Dysprosium enthalten. Die Rückgewinnung ist technisch mit hoher Erfassungsquote möglich, jedoch durch Transport und Entmagnetisierung aufwendig. IEC/TS 61400-28-2 greift dies auf, indem sie für Permanentmagnetgeneratoren ausdrücklich die Entmagnetisierung und die Rückgewinnung der Seltenen Erden fordert und für die zugehörigen Informationspflichten auf ISO 22450:2020 verweist; für die Ermittlung der Recyclingquote nimmt sie EN 45555:2019 in Bezug.

Ein eigenes Augenmerk verdient Schwefelhexafluorid (SF₆), das als Isoliergas in Mittelspannungsschaltanlagen – auch von WEA – eingesetzt wird. Es ist das stärkste bekannte Treibhausgas und verbleibt über Jahrtausende in der Atmosphäre. Zurückgewonnenes SF₆ ist lokal wiederzuverwenden, zu recyceln oder durch zertifizierte Dienstleister dokumentiert zu entsorgen. Die novellierte EU-F-Gase-Verordnung verbietet die Verwendung in Mittelspannungsschaltanlagen schrittweise (ab 2026 unterhalb 24 kV, ab 2030 unterhalb 52 kV); Wartung mit Neugas ist nach 2035 nur noch mit zurückgewonnenem bzw. recyceltem SF₆ zulässig. Als Alternative etablieren sich Isoliergase aus natürlichen Luftbestandteilen.

Photovoltaik als Vergleichsstrang

Das PV-Recycling folgt einer anderen Normungslogik. Kristalline Silizium-Module fallen seit Oktober 2015 unter das ElektroG; mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) gelten seit Januar 2022 erstmals gesetzliche Mindestanforderungen an Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung speziell für Photovoltaikmodule (insb. §§ 3, 4 und 10 EAG-BehandV). Die WEEE-Richtlinie gibt seit 2019 eine relative Mindestsammelquote von 65 Prozent vor; für die Gerätekategorie 4 (Großgeräte), der PV-Module zugeordnet sind, gilt eine Quote von 80 Prozent für Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling sowie eine Verwertungsquote von 85 Prozent. Technisch werden bis zu 95 Prozent der verbauten Materialien als recycelbar eingeschätzt – ein Potenzial, das in der Praxis noch nicht ausgeschöpft wird.

Die eigentliche Behandlung erfolgt in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen: Eine EBA-SW führt die Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung durch und zerlegt die Altmodule in Fraktionen wie Glas, Metalle, Kunststoffe und Halbleiter; daneben existieren Pilotverfahren, die den Glas-Halbleiter-Folienverbund mittels Licht, Wärme oder Trennflüssigkeiten im Ganzen separieren. Betreiber sind zur Führung eines Betriebstagebuchs verpflichtet. VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05 setzt hier an und formuliert – ausdrücklich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus – stoff- und qualitätsbezogene Recyclingziele sowie erstmals eine Pflicht zur Angabe des CO₂-Fußabdrucks der Recyclingprozesse (Zielwert zunächst 1000 kg CO₂-Äq. je 1000 kg Si-PV-Modul). Damit koppelt die Anwendungsregel die PV-Verwertung stärker als die WEA-Normung an die Ökobilanz; eine Fraunhofer-IBP-Studie beziffert die Einsparung durch das Recycling einer Tonne Si-Module auf rund 800 bis 1200 kg CO₂-Äq.

Auf Werkstoffebene benennt die VDE Anwendungsregel konkrete Zielgrößen: Glas ist mit 60–80 Prozent der größte Bestandteil und soll möglichst als Sekundärrohstoff für Solarglas zurückgeführt werden, mit Qualitätsanforderungen in Anlehnung an die Leitlinie T 120 der Behälterglasindustrie; Aluminium (7–17 Prozent) ist nach § 10 Abs. 5 EAG-BehandV zu separieren und wird bereits weitgehend recycelt; Kupfer soll zu über 90 Prozent bei Reinheiten über 99 Prozent zurückgewonnen werden, Silber mit einem Recyclinggrad über 85 Prozent. Für Silizium, das mit hohem CO₂-Rucksack hergestellt wird, gilt die Rückgewinnung als ökologisch besonders bedeutsam; für solartaugliches Material sind allerdings Reinheiten bis 99,9999999 Prozent (9N) erforderlich, während metallurgische Aufbereitung 97–98 Prozent erreicht. Der Energiebedarf der Aufreinigung soll den Richtwert von 55 kWh/kg für „Solar Grade“-Silizium nicht überschreiten.

Tabelle 1 stellt die unterschiedliche normative Verfasstheit beider Technologien gegenüber.

Aspekt

Windenergieanlagen

Photovoltaikanlagen (kristallin)

Maßgeblicher Rahmen

IEC 61400-28 / -28-2 (IEC TC 88)

WEEE, ElektroG, EAG-BehandV; DIN EN 50625-Reihe; VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05

Lebensdauer / Repowering

IEC TS 61400-28:2025 – strukturelle Restlebensdauer (TCDL, SSAL, SSEL, RUL)

Degradations-/ertragsgetrieben; kein IEC-Pendant

ReUse-Einstufung

Komponentenprüfung und -bewertung (28-2, Anhang B)

Degradations-/ertragsgetrieben; kein IEC-Pendant

Recycling-Schwerpunkt

Stahl, Beton, GFK/CFK, Seltene Erden

Glas, Aluminium, Silizium, Silber, Kupfer, Kunststoffe

Quoten / Zielgrößen

keine festen Stoffquoten; Methodik nach EN 45555:2019

80 Prozent VzW + Recycling, 85 Prozent Verwertung (Kat. 4)

Normungslandschaft und offene Punkte

Die Gegenüberstellung der beiden Technologien legt eine grundlegende Strukturdifferenz offen. Für die Windenergie entsteht mit der Normenreihe IEC 61400-28 ein technologiespezifischer, international harmonisierter Rahmen, der vom Technischen Komitee IEC/TC 88 getragen wird. Für das PV-Recycling hingegen ist nicht die IEC, sondern das europäische Elektroaltgeräterecht prägend; die einschlägigen technischen Regeln stammen aus der Welt von CENELEC bzw. DKE (Normenreihe DIN EN 50625, VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05) und sind eng an WEEE, ElektroG und EAG-BehandV gekoppelt. Diese Differenz sollte ein Fachbeitrag nicht verwischen: Das Argument einer durchgängigen IEC-Normung trägt für Wind, nicht in gleicher Weise für PV.

Gerade für die Windenergie lässt sich die Rolle der internationalen Normung jedoch klar herausarbeiten. Die nationale DIN SPEC 4866 „Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen“ entstand 2020 auf Initiative der Industrievereinigung RDR Wind e.V. und formulierte erstmals strukturierte Empfehlungen für den geordneten Rückbauprozess. Sie ist damit eine ausgewiesene Vorreiterarbeit. Die im Entwurf vorliegende IEC/TS 61400-28-2 „Decommissioning and preparation for recycling“  greift diese Vorarbeit ausdrücklich auf: Sie führt die DIN SPEC 4866 sowohl in ihrer Bibliografie als auch in der Länderübersicht ihres informativen Anhangs als Quelle. Das Verhältnis ist daher nicht als Verdrängung, sondern als Entwicklungsschritt zu lesen: von der nationalen Handlungsanweisung zur international konsentierten Spezifikation.
Der Mehrwert dieser Internationalisierung ist für die Ingenieurpraxis konkret.

Eine IEC-Spezifikation schafft eine gemeinsame Begriffs- und Verfahrensbasis über Ländergrenzen hinweg, erleichtert die Vergleichbarkeit von Rückbau- und Verwertungsnachweisen und fügt sich in das internationale Zertifizierungssystem ein. Da der Gebrauchtanlagenmarkt und die Verwertungsketten ohnehin grenzüberschreitend organisiert sind, reduziert ein harmonisierter Rahmen Reibungsverluste, die bei rein nationalen Regelwerken an jeder Grenze neu entstehen. Hinzu kommt, dass IEC/TS 61400-28-2 über die reine Demontage hinaus eine durchgängige Zirkularitätslogik, Anforderungen an Rückverfolgbarkeit (Traceability) sowie ein Informationsmanagementsystem vorsieht und damit den Übergang von der Demontage zur tatsächlichen Kreislaufführung normativ schließt.

Zugleich bleiben Themen offen. IEC/TS 61400-28-2 klammert Offshore-Windparks und die eigentlichen Recyclingverfahren bewusst aus; sie regelt die Vorbereitung der Kreislaufführung, nicht die Verwertungstechnologie selbst. Auf der Werkstoffseite bleibt das hochwertige Recycling von Faserverbunden das zentrale Forschungsfeld. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, über die Norm hinaus auf „Design for Recycling“ – chemisch trennbare Kompositmaterialien – hinzuwirken, die Informationslage durch einen digitalen Produktpass zu verbessern und Verwertungsbetriebe ergänzend zu zertifizieren. Für die PV verweist VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05 auf laufende Arbeiten des Normungsgremiums DKE/AK 373.0.20 zu „Weiterverwendung, Wiederverwendung und Reparatur von Modulen“.

Das zuständige nationale Gremium DKE/K 373 „Photovoltaische Solarenergie-Systeme“ hat im Februar 2026 beschlossen, zu diesem Thema einen neuen Gemeinschaftsarbeitskreis mit dem Gremium DKE/K 191 „Umweltschutz und Nachhaltigkeit bei Produkten in der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik“ zu gründen. Der neue DKE/GAK  373.0.22 „Circular Economy in der PV“ wird im Juli 2026 die Arbeiten aufnehmen und sich zukünftig mit dieser Thematik befassen. Der Normcharakter beider Dokumente – IEC TS 61400-28-2 mit vorgesehenem Stabilitätsdatum 2028 – unterstreicht, dass dieser Rahmen noch in Entwicklung ist.

Bedeutung für Planung, Genehmigung, Zertifizierung und Betrieb

Für die ingenieurtechnische Praxis ergibt sich aus dem Zusammenspiel der beiden IEC-Spezifikationen ein durchgängiger Lebenszyklusrahmen. In der Betriebsphase liefert IEC/TS 61400-28 die Methodik, um die Restlebensdauer datenbasiert fortzuschreiben und die Entscheidung zwischen Lebensdauerverlängerung und Repowering technisch zu untermauern – eine Aufgabe, die frühzeitiges, systematisches Datenmanagement über SCADA, Zustandsüberwachung und Inspektionshistorie voraussetzt. Für die Rückbau- und Verwertungsphase strukturiert IEC/TS 61400-28-2 das Projekt in Planung, Ausschreibung, Durchführung und Abnahme und verankert HSE-, Logistik- und Zirkularitätsplanung als integrale Bestandteile.

Genehmigungs- und nachsorgeseitig treffen diese normativen Vorgaben auf den deutschen Rechtsrahmen aus BauGB und BImSchG, dessen Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung die Norm mit anwendbaren Verfahren unterlegt. Für die Zertifizierung schließlich eröffnet die internationale Harmonisierung die Perspektive vergleichbarer, grenzüberschreitend anerkannter Nachweise über den gesamten Lebenszyklus. Für Betreiber, Planer und Prüfstellen empfiehlt sich, die kommende IEC TS 61400-28-2 frühzeitig in Rückbau- und Entsorgungskonzepte einzubeziehen, ihren Entwurfsstatus dabei aber transparent zu halten und parallel die etablierten nationalen Regelwerke – für PV insbesondere ElektroG, EAG-BehandV und VDE-AR-E 2042-13-100:2026-05 – weiter zugrunde zu legen. So lassen sich Repowering, ReUse und Recycling von einer nachgelagerten Entsorgungsaufgabe zu einer geplanten, kreislauforientierten Phase des Anlagenmanagements weiterentwickeln.

Normen- und Quellenverzeichnis

Normen und technische Spezifikationen

  • IEC TS 61400-28:2025, Wind energy generation systems – Part 28: Through-life management and life extension of wind power assets. Edition 1.0, 2025-03
  • IEC TS 61400-28-2 (Entwurf / DTS, Dok. 88/1182/DTS, 2026), Wind energy generation systems – Part 28-2: Decommissioning and preparation for recycling. – Status vor Veröffentlichung verifizieren
  • IEC 61400-1:2019, Wind energy generation systems – Part 1: Design requirements
  • DIN SPEC 4866:2020-08, Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen. – Ausgabedatum verifizieren
  • VDE-AR-E 2042-13-100 (VDE-AR-E 2042-13-100):2026-05 - Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von kristallinen Silizium-PV-Modulen (DKE/K 191, DKE/K 373)
  • DIN EN 50625 (VDE 0042-13) (alle Teile) sowie DIN EN 50625-2-4 (VDE 0042-13-24):2018-06, Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) – Teil 2-4: Anforderungen an die Behandlung von PV-Modulen
  • DIN EN IEC 61730-2 (VDE 0126-30-2):2018-10, Photovoltaik-Module – Sicherheitsqualifikation – Teil 2: Anforderungen an die Prüfung (IEC 61730-2:2016)
  • Begleitnormen (in IEC TS 61400-28 bzw. 28-2 referenziert): EN 45555:2019; ISO 22450:2020; ISO 13315-1:2024; ISO 2394:2015; ISO 13822; ISO/IEC Guide 98-3

Rechtsgrundlagen

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), insb. § 6 (Abfallhierarchie)
  • Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Abs. 5; Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 5 Abs. 3 und § 16b Abs. 2
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), insb. §§ 12, 20, 21; Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), insb. §§ 3, 4, 10
  • Richtlinie 2012/19/EU (WEEE); EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung)

Fach- und Hintergrundquellen

  • Fachagentur Wind und Solar e.V. / C. Bredemann (2025): Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen – ein Überblick. 17. Branchentag Windenergie NRW
  • Umweltbundesamt (2022): Entwicklung von Rückbau- und Recyclingstandards für Rotorblätter. UBA Texte 92/2022; sowie UBA Texte 48/2023 und 117/2019
  • IRENA / IEA-PVPS (2016): End-of-Life Management – Solar Photovoltaic Panels
  • Schelenz (2024); Fraunhofer IWES (Mengenprognosen Rotorblätter); Fraunhofer IBP (LCA PV-Recycling)

Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen und den vorgestellten Leitfaden können Sie beim VDE VERLAG erwerben.

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