Hintergrund:
Leiter oder leitfähige Teile in der Nähe von unter Spannung stehender Teile werden elektrisch beeinflusst. Dies kann dazu führen, dass auch in freigeschalteten und geerdeten Kabelanlagen im Einflussbereich von parallelen stromführenden Kabeln (insbesondere bei Einzelleitern) oder Freileitungen hohe Beeinflussungsspannungen auftreten.
Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an Kabelanlagen muss daher sichergestellt werden, dass es durch Beeinflussungsspannungen zu keiner Gefährdung von Arbeitenden Personen aufgrund einer gefährlichen Körperdurchströmung kommen kann. Eine derartige Gefährdung liegt vor, wenn eine Arbeitende Person leitfähige Teile mit unzulässig hoher Berührungsspannung nach Bild 101 der DIN VDE 0105-100:2015-10 berührt.
Bei parallelverlaufender, stromdurchflossener Leitungsinfrastruktur (Freileitung oder Kabel) zu Kabelanlagen, kommt es zu einer gegenseitigen, elektromagnetischen Beeinflussung zwischen der entsprechenden Infrastruktur und der Kabelanlage und damit bei Arbeiten an dieser zu möglicherweise unzulässig hohen Beeinflussungsspannungen. Dies tritt bei Kabelanlagen im Einflussbereich von AC-Infrastrukturen im Normalbetrieb und Fehlerfall, im Einflussbereich von DC-Infrastrukturen hingegen maßgeblich im Fehlerfall, auf.
Nach DIN VDE 0105 100:2015-10, Absatz 6.2.5.3.103 ist daher bei Kabelarbeiten beim Übergang von Kabel auf Freileitung an der Übergabestelle zu erden. Wenn möglich, ist das Kabel direkt an der Arbeitsstelle zu erden (siehe Bild 1).
Bild 1: Vorbereitung der Kabelarbeiten
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