Gegenüber DIN EN 60335-2-23 (VDE 0700-23):2015-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Haarglätter wurden zur Liste von Beispielen für durch diese Norm abgedeckte Geräte hinzugefügt;
b) 7.12 wurde abgeändert, um auf Geräte anwendbar zu sein, und nicht nur auf Haartrockner;
c) in 7.12 wurden neue Anweisungen für Haarglätter und Lockenstäbe hinzugefügt;
d) befestigte Haartrockner und befestigte Händetrockner wurden vom alternativen Format für Anweisungen ausgenommen;
e) Oberflächen von abnehmbaren Lockenwicklern wurden von der Anforderung an die Temperaturerhöhung in 11.8 ausgeschlossen;
f) in 19.7 wurde verdeutlicht, dass nach der Prüfung keine Flammen aus dem Gerät austreten dürfen;
g) in 21.101 wurden das Prüfverfahren und Übereinstimmungskriterien näher erklärt;
h) in 22.13 wurde eine Anforderung hinzugefügt, um Handgriffe an Lockenstäben und Haarglättern voneinander abzugrenzen;
i) in 22.103, wurde eine Anforderung zum Schutz gegen das Einsaugen von Haaren in den Lufteintritt eines Haartrockners hinzugefügt;
j) 24.101 wurde überarbeitet, um darauf zu verweisen, dass Schutzeinrichtungen nicht selbsttätig rückstellend sein dürfen;
k) in 19.7, 22.32 und 25.14 wurden Anmerkungen überarbeitet und in normativen Text umgewandelt.