Dieses Dokument legt Anforderungen an die elektrischen Aspekte zum Erreichen technischer Kompatibilität zwischen Bahnfahrzeugen und elektrischen Bahnenergieversorgungssystemen fest, begrenzt auf: - die Koordination von Schutzprinzipien zwischen der Energieversorgung und Triebfahrzeugeinheiten, d. h. Schutzstrecken, Strom- oder Leistungsbegrenzung für einen Zugverband, Abgrenzung des Kurzschlussstroms, Koordination von Leistungsschaltern und Verwendung der Nutzbremsung; - die Koordination der streckenseitig installierten Leistung mit dem Leistungsbedarf von Zügen, d. h. Leistungsfaktor einer Triebfahrzeugeinheit, Strom- oder Leistungsbegrenzung für einen Zugverband, Leistungsfähigkeit, Art und Beschreibung des elektrischen Systems; - die Bewertung der Kompatibilität in Bezug auf Oberschwingungen und dynamische Effekte.In den Anhängen werden für einige Teile der vorhandenen europäischen Eisenbahnnetze informative Werte angegeben. ANMERKUNG Für die Eisenbahnen, die zum Anwendungsbereich der EU- Interoperabilitätsrichtlinie gehören, sind die endgültigen Werte im Infrastrukturregister aufgeführt, das in Artikel 49 der Richtlinie (EU) 2016/797 veröffentlicht ist, und die Liste der in das Register aufgenommenen Elemente ist im Beschluss 2019/777 der Kommission (EU) beschrieben. Die folgenden elektrischen Bahnenergieversorgungssysteme gehören zum Anwendungsbereich dieses Dokuments: - Eisenbahnen; - spurgeführte Nahverkehrssysteme, die in Eisenbahnen integriert sind; - Materialtransportsysteme, die in Eisenbahnen integriert sind. Es werden Informationen über Elektrifizierungsparameter gegeben, um Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Rücksprache mit den Bahnfahrzeugherstellern die Bestätigung zu ermöglichen, dass Risiken einer Nicht-Kompatibilität so gering wie möglich sind und dass es keine Folgestörungen im Elektrifizierungssystem geben wird. Es wurden grundlegende Überlegungen zum Einsatz von batteriebetriebenen Zügen aufgenommen. Die Wechselwirkung zwischen dem Dachstromabnehmer und der Oberleitung wird in EN 50367:2020 behandelt. Die Wechselwirkung mit dem Teilsystem „Zugsicherung/Zugsteuerung und Signalgebung“ wird in diesem Dokument nicht behandelt. Typische Anwendungegebiete sind beispielweise - die Auslegung von Zugverbänden, damit diese Schutzstrecken durchfahren können. - die Beschreibung der Anforderungen an den Leistungsfaktor einer Triebfahrzeugeinheit. - die Definition einer Strombegrenzung entsprechend den Infrastrukturinformationen. - die Bestimmung des elektrischen Bahnenergieversorgungssystems zur Versorgung jedes Zugverbands mit ausreichend Energie, um den Fahrplan mit angemessenen Kosten einzuhalten.