Dieses Dokument legt die Anforderungen für die Schutzmaßnahmen in Bezug auf die elektrische Sicherheit in ortsfesten Anlagen fest, die mit Wechsel- und/oder Gleichstrombahnsystemen verbunden sind, und in allen Anlagen, die durch elektrische Bahnenergieversorgungssysteme gefährdet werden können. Dazu gehören auch Anforderungen für Fahrzeuge auf elektrifizierten Strecken. Es ist außerdem für alle ortsfesten Anlagen anzuwenden, die notwendig sind, um die elektrische Sicherheit im Laufe von Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Bahnenergieversorgungssystemen sicherzustellen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: a) elektrische Bahnenergieversorgungssysteme für Grubenbahnen unter Tage; b) Krananlagen, Schiebebühnen u. ä. Transportgeräte auf Schienen, fliegende Bauten (z. B. Schaustelleranlagen), sofern sie nicht unmittelbar oder über Transformatoren aus Fahrleitungsanlagen gespeist werden und nicht durch das elektrische Bahnenergieversorgungssystem gefährdet sind; c) Luftseilbahnen; d) Standseilbahnen; e) vorhandene Fahrzeuge.Dieses Dokument legt keine Arbeitsvorschriften für Instandhaltungsarbeiten fest. Die Anforderungen in diesem Dokument bezüglich des Schutzes gegen elektrischen Schlag sind nur für Personen anwendbar. Dieses Dokument ist für neue elektrische Bahnenergieversorgungssysteme und wesentliche Änderungen an elektrischen Bahnenergieversorgungssystemen anzuwenden für: a) Eisenbahnen; b) geführte Nahverkehrssysteme wie 1. Straßenbahnen, 2. Hoch- und Untergrundbahnen 3. Bergbahnen, 4. Obusanlagen, 5. elektrische Bahnenergieversorgungssysteme für Straßenfahrzeuge, die eine Oberleitungsanlage verwenden und 6. Magnetbahnen, welche eine Fahrleitungsanlage benutzen; c) Materialbahnen.