Gegenüber DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200):2012-08 und DIN EN 62271-200 Berichtigung 1 (VDE 0671-200 Berichtigung 1):2016-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) die Benummerung der Abschnitte wurde an IEC 62271-1:2017 angepasst, einschließlich der Unterabschnittsüberschriften von Abschnitt 3;
b) in Abschnitt 3 wurden eigene Definitionen für „im Betrieb“, „normale Betriebsbedingung“ und „bestimmungsgemäßer Gebrauch“ hinzugefügt;
c) die Störlichtbogenprüfung an mastmontierten Schaltanlagen wurde aus diesem Dokument gestrichen, da sie nun in der eigenen Norm IEC 62271-214:2019 behandelt wird;
d) die Erdungsstrombahn wird genauer beschrieben, einschließlich Bemessungswerten und Prüfanforderungen;
e) die Anzahl mechanischer Prüfungen an Verriegelungen im Rahmen von Typprüfungen wurde reduziert; die während der Typprüfungen anzuwendenden Kräfte werden genauer beschrieben (siehe 7.102);
f) eine Widerstandsmessung am Hauptstromkreis ist nur noch vor den Dauerstromprüfungen erforderlich (als Referenz für Stückprüfungen), nicht mehr nach der Dauerstromprüfung. Der Grund für diese Streichung ist, dass dieser gemessene Widerstand keinerlei Aussagekraft hat; da die Erwärmungsprüfung gerade abgeschlossen wurde, wird eine erneute Erwärmungsprüfung keine neuen Erkenntnisse liefern;
g) es wurden Verweisungen auf IEC 62271-100:2021, IEC 62271-103:2021, IEC 62271-105:2021 und IEC 62271-106:2021 in das Dokument aufgenommen;
h) IEC 62271-107:2019 und IEC IEEE 62271-37-013:2015 werden in 7.101.2 ebenfalls berücksichtigt;
i) es wurde eine genauere Beschreibung der LSC-Kategorie hinzugefügt, einschließlich eines Ablaufdiagramms zur Erläuterung (Anhang D);
j) Beispiele, die von der Störlichtbogenprüfung (IAC-Prüfung) nicht abgedeckt werden, wurden von Abschnitt 6 in 9.103 verschoben;
k) der Begriff „Schaltanlage“ wird in Abschnitt 3 definiert und in diesem Dokument als Synonym für „metallgekapselte Schaltanlagen“ verwendet;
l) wo zutreffend, wurde „metallisch“ durch „Metall-“ ersetzt;
m) der Inhalt von 6.105 wird nun in 7.7 behandelt;
n) für Kriterium 4 der Störlichtbogenprüfung (IAC-Prüfung) wurde hinsichtlich heißer Gase oder glühender Teilchen als Zündquelle eine 1-s-Regel eingeführt;
o) in Anhang A wurde eine genauere Beschreibung der Störlichtprüfungen für Schaltgeräte mithervorstehenden Teilen hinzugefügt.