E DIN IEC 60335-2-65 (VDE 0700-65):2023-07

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Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke -

Teil 2-65: Besondere Anforderungen für Luftreinigungsgeräte (IEC 61/6516/CDV:2022); Text Deutsch und Englisch Teil 2-65: Besondere Anforderungen für Luftreinigungsgeräte

Kurzdarstellung

Dieser Teil von IEC 60335 behandelt die Sicherheit von elektrischen Luftreinigungsgeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt, einschließlich mit Gleichstrom versorgten Geräten und batteriebetriebenen Geräten.
Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, z. B. Geräte, die von Laien in Läden, in Kleinbetrieben und in der Landwirtschaft verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Dieses Dokument behandelt die Sicherheit von elektrischen Luftreinigungsgeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt, einschließlich mit Gleichstrom versorgten Geräten und batteriebetriebenen Geräten.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Geräte, die zur Verwendung in Fahrzeugen oder an Bord von Schiffen oder Flugzeugen bestimmt sind, zusätzliche Anforderungen notwendig sein können. Außerdem können in vielen Ländern zusätzliche Anforderungen durch die nationalen Gesundheits-, Arbeitsschutz- und ähnliche Behörden vorgegeben sein.
Diese Norm gilt nicht für:
- Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke gebaut sind;
- Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, wo besondere Bedingungen vorherrschen wie z. B. korrosive oder explosionsfähige Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas);
- Systeme, die zu Luftreinigungszwecken in Gebäudeteile eingebaut sind.
Soweit anwendbar, behandelt diese Norm die von Geräten ausgehenden allgemeinen Gefahren, denen alle Personen im Haus und dessen Umgebung ausgesetzt sind.
Sie berücksichtigt jedoch im Allgemeinen nicht:
- Personen (einschließlich Kindern), deren;
- körperliche, sensorische oder geistige Fähigkeiten; oder
- mangelnde Erfahrung und/oder Kenntnisse;
den sicheren Gebrauch der Geräte ohne Beaufsichtigung oder Unterweisung verhindert.
Gegenüber DIN EN 60335-2-65 (VDE 0700-65):2013-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die CENELEC-Änderung A12 wurde eingearbeitet und ändert die Abschnitte 1 „Anwendungsbeginn“, 7 „Aufschriften und Markierung“ sowie die Anhänge ZC.
b) Die bei IEC erschienene Änderung A2:2015-08 zur IEC 60335-2-65:2003, die inzwischen als Änderung A2:2022 zur EN 60335-2-65:2003 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet.
Anwendungsbeispiele sind Luftreinigungsgeräte für typische Haushaltsanwendungen, die in der häuslichen Umgebung benutzt werden, und Geräte die auch von nicht fachkundigen Nutzern für typische Haushaltsanwendungen verwendet werden können:
- in Läden, Büros und anderen ähnlichen Arbeitsumgebungen;
- in landwirtschaftlichen Betrieben;
- von Kunden in Hotels, Motels und weiteren typischen Wohnumgebungen;
- in Frühstückspensionen.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60335-2-65 (VDE 0700-65):2013-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die CENELEC-Änderung A12 wurde eingearbeitet und ändert die Abschnitte 1 „Anwendungsbeginn“,
7 „Aufschriften und Markierung“ sowie die Anhänge ZC.
b) Die bei IEC erschienene Änderung A2:2015-08 zur IEC 60335-2-65:2003, die inzwischen als Änderung A2:2022 zur EN 60335-2-65:2003 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet.

Beziehungen

Ersatz für:

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01.02.2013 Historisch
DIN EN 60335-2-65 (VDE 0700-65):2013-02
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-65: Besondere Anforderungen für Luftreinigungsgeräte (IEC 60335-2-65:2002 + Cor.:2004 + A1:2008); Deutsche Fassung EN 60335-2-65:2003 + A1:2008 + A11:2012

Enthält:

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20.05.2022 Historisch
61/6516/CDV:2022-05

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Aktuell
Erscheinungsdatum
01.07.2023
Bereitstellungsdatum
30.06.2023
Einspruchsfrist
31.08.2023
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Roman Ott
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

853r4.5__QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-329

Referatsassistenz
Silke Bachus
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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