Dieses Dokument legt Kennzeichnung, Bezeichnung, Prüfungen und Anforderungen für gasdichte Nickel-Metallhydrid-Zellen und -Batterien zum Gebrauch in industriellen Anwendungen, einschließlich stationärer Anwendungen, fest.
Wenn eine Internationale Norm der IEC existiert, die Prüfbedingungen und Anforderungen für in speziellenAnwendungen verwendete Zellen festlegt, und diese im Widerspruch zu diesem Dokument stehen, dann hat erstere den Vorrang (z. B. IEC 62675).
Da in diesem Dokument Batterien für verschiedene industrielle Anwendungen behandelt werden, sind die gemeinsamen Mindestanforderungen der verschiedenen Anwendungen enthalten.
Dieses Dokument gilt für Zellen und Batterien. Wenn die Batterie in kleinere Einheiten unterteilt ist, kann eine kleinere Einheit als repräsentativ für die Batterie geprüft werden. Der Hersteller gibt deutlich die geprüfte Einheit an. Der Hersteller darf der geprüften Einheit Funktionen hinzufügen, die im Batterieendprodukt vorhanden sind.
In dieser Änderung wurden in Unterabschnitt 5.3 "Bezeichnungen von Modul, Batteriepack und Batteriesystem" die Verweise in den Tabellen korrigiert sowie in Abschnitt 7 verschiedene kleinere Änderungen vorgenommen.
Diese Norm legt die Kennzeichnung, Bezeichnung, Prüfungen und Anforderungen für gasdichte Nickel-Metallhydrid-Zellen und –Batterien fest, die in industriellen Anwendungen, einschließlich stationärer Anwendungen, eingesetzt werden. Dieser Teil der Normenreihe beinhaltet die Leistungsfähigkeit der Sekundärzellen und –batterien
Der Anwendungsbereich dieses Dokumentes beschränkt sich auf Kennzeichnung, Bezeichnung, Prüfungen und Anforderungen für gasdichte Nickel-Metallhydrid-Zellen und –Batterien, die in industriellen Anwendungen, einschließlich stationärer Anwendungen, eingesetzt werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Straßenfahrzeuge.
Beispiele von Anwendungen, bei welchen Zellen und Batterien verwendet werden, die in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallen, sind:
1) Stationäre Anwendungen: Telekommunikation, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (UPS; en:uninterruptible power supply), elektrische Energiespeichersysteme, Schaltanlagen, Notstrom und ähnliche Anwendungen;
2) Antriebsanwendungen: Gabelstapler, Golfwagen, automatisch geführte Fahrzeuge (AGV; en: automated guided vehicles), Bahn- und Marinefahrzeuge, ausgenommen Straßenfahrzeuge.