Diese Besonderen Festlegungen wurden erarbeitet, um für intraorale zahnärztliche Röntgengeräte einen vollständigen Satz Sicherheitsanforderungen einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale auf Grundlage von IEC 60601-1 Ed.3, zu stellen. Während die bereits für derartige Geräte bestehenden Normen für die Bauteile und Teilsysteme bestimmt sind, behandeln diese Besonderen Festlegungen das System(sicherheits)grad von intraoralen zahnärztlichen Röntgengeräten. Die Funktionen von Bauteilen werden entsprechend der Notwendigkeit behandelt.
Diese Internationale Norm gilt für die Basissicherheit und die wesentlichen Leistungsmerkmale von intraoralen zahnärztlichen Röntgengeräten und deren Hauptbauteile, auch als ME-GERÄTE bezeichnet.
Die in diesen Besonderen Festlegungen festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen sollen einen praktischen Sicherheitsgrad beim Betrieb von intraoralen zahnärztlichen Röntgengeräten sicherstellen.
Die Mindestsicherheitsanforderungen an extraorale zahnärztliche Röntgengeräte sind zur Vereinfachung und Verbesserung der Lesbarkeit in getrennten Besonderen Festlegungen IEC 60601-2-63 angegeben.
Der Anwendungsbereich dieser Norm ist auf Röntgengeräte beschränkt, wo der Röntgenstrahler die Hochspannungstransformator-Aggregat beinhaltet.
Extraorale zahnärztliche Röntgengeräte gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Norm.
Photostimulierte Phosphorplatten (CR) und die dazugehörenden Lesegeräte (Hardware und Software) gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Besonderen Festlegung, solange sich keine elektrischen Anwendungsteile in der Umgebung des Patienten befinden und sie keine ME-Geräte sind.
ME-Geräte und ME-Systeme entsprechend dem Anwendungsbereich von IEC 60601-2-63, IEC 60601-2-44, IEC 60601-2-54, IEC 60601-2-45 oder IEC 60601-2-43 sind vom Anwendungsbereich der vorliegenden Besonderen Festlegungen ausgenommen. Der Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm schließt außerdem Therapiesimulatoren, Geräte zur Knochen- oder Gewebeabsorptions-Densitometrie und ME-Geräte für Dental-Radioskopie aus.
Diese Besonderen Festlegungen behandeln den System(sicherheits)grad von intraoralen zahnärztlichen Röntgengeräten.