Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über Fernzugangsinfrastruktur (en: remote access infrastructure, RAI), ausgeführt am Standort oder von außerhalb (z. B. über IP-Verbindungen), für die folgenden Anlagen fest:
a) Brandsicherheitsanlagen, unter anderem Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
b) Sicherheitsanlagen, unter anderem Einbruch- und Überfallmeldeanlage, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen, c) Personen-Hilferufanlagen,
c) Personen-Hilferufanlagen,
d) eine Kombination solcher Anlagen,
e) mit den Anlagen a) – d) verbundene Managementsysteme.
Dieses Dokument behandelt nicht:
a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird,
b) Standortdienste ohne Verwendung von Fernverbindungen.