Dieses Dokument legt Verfahren zur Messung und Bewertung der Schallimmission bei elektroakustischer Beschallungstechnik mit dem Ziel der Reduzierung einer Gehörgefährdung des anwesenden Publikums fest.
Dieses Dokument enthält Festlegungen zum Erkennen einer tatsächlichen oder einer sich während der Darbietung abzeichnenden Überschreitung der in dieser Norm aufgeführten zulässigen Pegel für die Beurteilungspegel, um bereits vor oder während einer Veranstaltung notwendige Maßnahmen ergreifen zu können.
Dieses Dokument gibt Hinweise, wie der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Gehörgefährdung durch Schallimmissionen elektroakustischer Beschallungstechnik in Abhängigkeit der zu erwartenden Schallexposition nachgekommen werden kann. Es wird angenommen, dass ein typischer Konzertbesuch einmal wöchentlich stattfindet und dabei eine relevante Schallexposition durch Beschallungsanlagen mit einer Dauer von ca. 2 h hervorgerufen wird.
Dieses Dokument gilt für Schallimmission durch elektroakustische Beschallungstechnik in allen dem Publikum zugänglichen Bereichen während einer Veranstaltung.
Dieses Dokument gilt nicht für
- Lautsprecherdurchsagen im Gefahren- und Katastrophenfall,
- Geräusche, die durch das Publikum verursacht werden,
- den Schutz der dort beruflich tätigen Personen,
- die Anwendung von Pyrotechnik.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-07 AA "Medien und Tontechnik" im DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) erarbeitet.