Die Anforderungen in dieser europäischen Norm müssen als ein Minimum betrachtet werden. Wenn die ÜZ zusammen mit oder integriert in Empfangs-/Anzeigeeinrichtungen genutzt wird, müssen die Anforderungen der spezifischen Anwendungen oder deren entsprechenden Normen gelten.
Die Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen und deren Klassifizierungen sind in der EN 50136-1 festgelegt. Unterschiedliche Arten von Alarmanlagen dürfen zusätzlich zu den Alarmmeldungen auch andere Arten von Meldungen senden, z. B. Störungsmeldungen und Zustandsmeldungen. Diese Meldungen werden ebenfalls als Alarmmeldungen betrachtet. Meldungen, die für die Leitungs-Überwachung genutzt werden (z. B. Polling) sind nicht in der Definition für Alarmmeldungen enthalten. Der Begriff „Alarm“ wird in dem gesamten Schriftstück in diesem weiten Sinn genutzt. Zusätzliche Anforderungen für den Anschluss von unterschiedlichen Arten von Alarmanlagen werden in den dazu relevanten Europäischen Normen vorgegeben.
Diese Änderung verbessert die zusätzlichen Anforderungen an so genannte gehostete RCT-Alarmübertragungssysteme und nimmt verschiedene Änderungen vor, um Fehler zu korrigieren und den aktuellen Stand der Technik besser widerzuspiegeln.