Diese Norm gilt nur für zweipolige Gerätesteckvorrichtungen für Wechselstrom, mit oder ohne Schutzkontakt, mit einer Bemessungsspannung bis 250 V und einem Bemessungsstrom nicht über 16 A für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Zwecke, die in elektrische Geräte oder andere elektrische Einrichtungen mit mehrteiligem Aufbau eingebaut werden oder mit diesen eine bauliche Einheit bilden und für einen Netzanschluss von 50 Hz oder 60 Hz vorgesehen sowie vom Gewicht des Gerätes zur Sicherstellung der korrekten Kupplung abhängig sind.
Diese Norm gilt außerdem auch für Gerätesteckvorrichtungen mit Hilfskontakten, die für Wechselstrom oder Gleichstrom oder beides bemessen sind, wobei der Gesamtbemessungsstrom höchstens 16 A beträgt.
Diese Norm gilt ebenfalls für Gerätestecker/Gerätesteckdosen, die in Geräten eingebaut sind oder mit diesen eine bauliche Einheit bilden.