Diese Norm gilt für handgeführte Heckenscheren, die zur Verwendung durch eine Bedienperson zum Schneiden von Hecken und Büschen gebaut sind, einschließlich Heckenscheren mit verlängerter Reichweite mit einer Maximallänge von 3,5 m.
Das vorliegende Dokument ersetzt die Anforderungen im Abschnitt 19 „Mechanische Gefährdung“ und ergänzt den Anwendungsbereich.
Diese Norm gilt nicht für Heckenscheren mit rotierendem Messer. Diese Norm gilt nicht für Grasscheren mit Scherblättern.
Dieses Dokument ist beispielsweise bei der Prüfung von handgeführte Heckenscheren, die zur Verwendung durch eine Bedienperson zum Schneiden von Hecken und Büschen gebaut sind heranzuziehen.