Kurzdarstellung
Diese Norm legt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen fest, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind. Solche Tätigkeiten sind z. B.: das Planen, Projektieren, Konstruieren, Einsetzen von Arbeitskräften, Errichten, Prüfen, Betreiben, Ändern.
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von
Elektrofachkräften;
h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet.
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von
Elektrofachkräften;
h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von
Elektrofachkräften;
h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet.
a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von
Elektrofachkräften;
h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet.
Beziehungen
Ersatz für:
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