E DIN IEC 60335-2-72 (VDE 0700-72):2021-07

Bodenreinigung Maschine
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Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke -

Teil 2-72: Besondere Anforderungen für Bodenbehandlungsmaschinen, mit oder ohne Fahrantrieb, für den gewerblichen Gebrauch (IEC 61J/738/CDV:2020); Text Deutsch und Englisch

Kurzdarstellung

Diese Norm enthält den Text des internationalen Schriftstücks IEC 61J/738/CDV:2020. Mit diesen Änderungen wird die IEC 60335-2-72 unter anderem an die 6. Ausgabe der IEC 60335-1:2020-09 angepasst.
Diese Norm behandelt die Sicherheit von angetriebenen Mitfahrer und Mitgänger Schrubb- und Kehrmaschinen für den gewerbliche Gebrauch im Innen und Außenbereich für die folgenden Anwendungen auf Böden mit einer künstlichen Oberfläche:
– Kehren,
– Scheuern/Schrubben,
– Nass- oder Trockenaufnahme,
– Polieren,
– Aufbringen von Wachs, Versiegelungsmitteln und pulverförmigen Reinigungsmitteln,
– Shampoonieren.
Die Reinigungsbewegung der Maschinen ist im Gegensatz zu den Einscheibenmaschinen nach IEC 60335-2-67 mehr linear als seitlich oder periodisch.
Die Maschinen dürfen mit einem Fahrantrieb ausgestattet sein. Die Maschinen werden mit Verbrennungsmotoren, netzbetriebenen Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte sowie batteriebetriebene Motoren betrieben.
Batteriebetriebene Maschinen dürfen mit einem eingebauten Batterieladegerät ausgestattet sein.
Verwendet werden die oben genannten Bodenbehandlungsmaschinen außerhalb üblicher Haushaltsanwendungen wie zum Beispiel in Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden, Supermärkte und Büros.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60335-2-72 (VDE 0700-72):2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Diese Norm enthält den Text des internationalen Schriftstücks IEC 61J/738/CDV:2020.
b) Mit diesen Änderungen wird die IEC 60335-2-72 unter anderem an die 6. Ausgabe der IEC 60335-1:2020-09 angepasst.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Aktuell
Erscheinungsdatum
01.07.2021
Bereitstellungsdatum
25.06.2021
Einspruchsfrist
25.08.2021
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Dipl.-Ing. Thomas Brüggemann
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

_y53r9.s8@vxxv3r44QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-371

Referatsassistenz
Silke Bachus
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

9z21v.srty@9QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-342

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