Diese Norm enthält den Text des internationalen Schriftstücks IEC 61J/738/CDV:2020. Mit diesen Änderungen wird die IEC 60335-2-72 unter anderem an die 6. Ausgabe der IEC 60335-1:2020-09 angepasst.
Diese Norm behandelt die Sicherheit von angetriebenen Mitfahrer und Mitgänger Schrubb- und Kehrmaschinen für den gewerbliche Gebrauch im Innen und Außenbereich für die folgenden Anwendungen auf Böden mit einer künstlichen Oberfläche:
– Kehren,
– Scheuern/Schrubben,
– Nass- oder Trockenaufnahme,
– Polieren,
– Aufbringen von Wachs, Versiegelungsmitteln und pulverförmigen Reinigungsmitteln,
– Shampoonieren.
Die Reinigungsbewegung der Maschinen ist im Gegensatz zu den Einscheibenmaschinen nach IEC 60335-2-67 mehr linear als seitlich oder periodisch.
Die Maschinen dürfen mit einem Fahrantrieb ausgestattet sein. Die Maschinen werden mit Verbrennungsmotoren, netzbetriebenen Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte sowie batteriebetriebene Motoren betrieben.
Batteriebetriebene Maschinen dürfen mit einem eingebauten Batterieladegerät ausgestattet sein.
Verwendet werden die oben genannten Bodenbehandlungsmaschinen außerhalb üblicher Haushaltsanwendungen wie zum Beispiel in Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden, Supermärkte und Büros.