Diese Norm definiert die Kriterien für die Anwendung und Prüfung von Dieselaggregaten, die in kerntechnischen Anlagen als als sicherheitsrelevant klassifizierte Reservestromversorgung eingesetzt werden.
Die Norm gilt allgemein für neue kerntechnische Anlagen sowie für Auf- und Nachrüstungen bestehender Anlagen. Bestehende Anlagen dürfen die Anforderungen ebenfalls freiwillig übernehmen, um die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der installierten Dieselaggregate zu verbessern.
Die Norm darf in Anwendungen eingesetzt werden, bei denen vor Ort eine hochzuverlässige Wechselstromquelle erforderlich ist, um nach einem Ereignis mit einem potenziellen, für eine längere Zeit andauernden Notstromfall die Anlagensicherheit aufrechtzuerhalten.
Die Norm enthält die wesentlichen Auslegungskriterien und -merkmale sowie die Anforderungen an die Prüfungen und die Qualifizierung für einzelne Dieselaggregate, die sicherstellen, dass diese Dieselaggregate als Teil der Reservestromversorgung unter den Bedingungen der Auslegungsereignisse, die in der Sicherheitsanalyse der Anlage festgehalten sind, ihre funktionalen Anforderungen erfüllen.