Kabel und Leitungen, die für die dauerhafte Legung in Gebäuden vorgesehen sind, werden nach VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Die Angabe zur jeweiligen Euroklasse wird vom Hersteller vorgenommen und ist, mit Ausnahme der unter System 4 (Fca) gelisteten Produkte, durch eine notifizierte Stelle zu bestätigen. Die vorliegende Vornorm legt die Kennzeichnung von Starkstromkabel nach der Bauproduktenverordnung fest und unterstützt bei der Auswahl von Starkstromkabeln und Leitungen unter der Berücksichtigung der Bauprodukten-Verordnung.