Die Normenreihe EN 50306 beschreibt Aderleitungen und ummantelte Kabel und Leitungen mit reduzierten Isolier- und Mantelwanddicken, die auf halogenfreien Werkstoffen basieren, für die Verwendung in Schienenfahrzeugen und ist in vier Teile gegliedert. Der Teil 1 der Normenreihe EN 50306 legt die allgemeinen Anforderungen für die in EN 50306-2, EN 50306-3 und EN 50306-4 genormten Kabel und Leitungen fest. Dies schließt die detaillierten Anforderungen für die Mantelmischung S2 sowie für andere Komponenten ein, die in unterschiedlichen Teilen angesprochen sind. Insbesondere legt der Teil 1 der EN 50306 die Anforderungen fest, die die Brandsicherheit betreffen und die es ermöglichen, dass Kabel und Leitungen die Gefährdungsstufe 3 von der EN 45545-1 und EN 45545-2 erfüllen. Diese Kabel und Leitungen sind für gelegentliche Wärmebeanspruchungen ausgelegt, die zu einer Alterung führen, die einem Dauerbetrieb bei einer Temperatur von 90 °C entspricht. Für Standardkabel und -leitungen wird dies durch die Abnahmeprüfung bestimmt, die in der EN 50305 definiert ist, wobei eine beschleunigte thermische Langzeitalterung (5 000 h) verwendet wird, die einen Temperaturindex von 110 °C/20 000 h anzeigt. Dieser Teil 2 der EN 50306 legt Anforderungen, Aufbau und Maße von einadrigen Kabeln und Leitungen mit einer Nennspannung von Uo/U = 300/300 V für die Bauart "Ungeschirmt (0,5 mm<(hoch)2> bis 2,5 mm<(hoch)2> einadrig)" fest.