Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN IEC 61000-6-4:2019, die die Internationale Norm IEC 61000-6-4:2018 übernimmt. Sie enthält Anforderungen zur Störaussendung im Frequenzbereich 0 Hz bis 400 GHz von elektrischen und elektronischen Geräten, die für eine Benutzung in Industriebereichen vorgesehen sind, soweit für diese Geräte keine spezifischen Produkt- oder Produktfamiliennormen zur Störaussendung bestehen. Entsprechend dem im IEC-Leitfaden 107 niedergelegten Konzept beschreiben EMV-Fachgrundnormen die grundlegenden Anforderungen für die von ihnen erfasste elektromagnetische Umgebung, dienen als Leitlinie, an der produktspezifische EMV-Anforderungen orientiert werden können, und enthalten EMV-Festlegungen für Produkte bzw. Produktfamiliennormen, für die keine produktspezifischen EMV-Anforderungen existieren.
Hierfür legt diese Norm anschlussbezogen die entsprechenden Grenzwerte der Störaussendung, sowie - durch Verweisung auf als Grundnormen verwendete Normen - die zugehörigen Messverfahren fest. Die Festlegungen gelten für das Gehäuse sowie Niederspannungs-Wechselstrom-Netzanschlüsse und Anschlüsse für leitungsgebundene Netze des zu prüfenden Geräts - in der vorhergehenden Ausgabe der Norm noch als Telekommunikations- bzw. Netzanschlüsse bezeichnet -, sofern der entsprechende Anschluss vorhanden ist. Die entsprechenden Störaussendungsgrenzwerte werden in den Tabellen 3 bis 5 in dieser Norm spezifiziert.
Gegenüber der vorhergehenden Norm wurde der Anwendungsbereich gestrafft, in dem die Definition der elektromagnetischen Umgebung, die von dieser Norm erfasst wird, in den Begriffsteil (Abschnitt 3) verlagert wurde. Dort werden sie als neue Definition 3.1.12 gegeben. Hierbei wurde auch ein Abgleich mit der Umgebungsdefinition in der korrespondierenden Fachgrundnorm zur Störfestigkeit, IEC 61000-6-2, durchgeführt.
Ferner wurden weitere Begriffsdefinitionen in den Abschnitt 3 aufgenommen. Weiterhin wurde im Abschnitt 4 eine neue Tabelle mit detaillierteren Festlegungen zu den Messanordnungen der verschiedenen Kategorien von Prüflingen ergänzt.
Weiterhin wurden im Abschnitt 9 Festlegungen zur Umrechnung des anzuwendenden Grenzwerts bei Messungen der abgestrahlten Störaussendung aufgenommen, wenn eine andere Messentfernung als die in der jeweiligen Grenzwertspalte der Tabelle 3 definierte Bezugsentfernung gewählt wurde. Außerdem wurden in diesen Abschnitt Festlegungen zur oberen Messfrequenzgrenze in Abhängigkeit von der höchsten internen Frequenz des Prüflings ergänzt. Außerdem wurde der Abschnitt 7 zur Behandlung der Messgeräte-Unsicherheit überarbeitet und der bisherige Abschnitt 9 mit Festlegungen zur Anwendung von Grenzwerten bei der Konformitätsprüfung von Geräten aus der Serienfertigung wurde gestrichen und durch eine Anmerkung ersetzt, die im Abschnitt 8 "Übereinstimmung mit dieser Norm" (vorher Abschnitt 10) untergebracht wurde.
Ferner wurden zwei neue informative Anhänge A und B hinzugefügt. Hierbei enthält der Anhang A Informationen zu möglichen Anforderungen für gleichstromversorgte Geräte. Der Anhang B beinhaltet Informationen zu Messungen in Vollabsorberräumen und zum Vergleich mit Messungen in Halbabsorber-kammern bzw. auf Freifeldmessplätzen sowie Vorschläge für mögliche polarisationsabhängige Grenzwerte zur Anwendung bei Messungen in Vollabsorberräumen.
Schließlich wurde der Anhang ZZ überarbeitet, um ihn an die neuen Vorgaben anzupassen. Der Anhang dient der Darstellung des Zusammenhangs zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EMV-Richtlinie 2014/30/EU.