E DIN EN 50134-5 (VDE 0830-4-5):2020-07

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Alarmanlagen -

Personen-Hilferufanlagen - Teil 5: Verbindungen und Kommunikation; Deutsche und Englische Fassung prEN 50134-5:2020

Kurzdarstellung

Dieser Entwurf legt die Mindestanforderungen für die Verbindungen und Kommunikation innerhalb einer Personen-Hilferufanlage fest. Eine Personen-Hilferufanlage stellt über 24 Stunden hinweg Einrichtungen für die Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, den Alarmempfang, die Ereignisprotokollierung und das Gegensprechen (2-Wege-Sprachkommunikation) zur Verfügung, um Personen, die als hilfebedürftig gelten, zu beruhigen und ihnen Hilfe zu leisten. Die Personen-Hilferufanlage kann ein oder mehrere Auslösegeräte einschließen, die an eine örtliche Zentrale und/oder ein Übertragungsgerät über Verbindungen angeschlossen sind, deren Sicherheit und Integrität wesentlich für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Hilferufanlage sind.
Zuständig ist das DKE/K 713 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 50134-5 (VDE 0830-4-5):2005-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Referenzierung auf CLC/TS 50134-9:2018 und EN 50518:2019 ergänzt;
b) Detailierung von Verbindungen in Abschnitt 4;
c) neuer Verweis auf EN 50136-1:2012 in Abschnitt 4;
d) Aufnahme von Regelungen für verschiedene Übertragungswege in 4.2;
e) Forderung, dass bei Geräten, die auf IP-Basis kommunizieren, der Austausch mit der Zentrale nach CLC/FprTS 50134-9:2018-01 erfolgen muss, wurde in 5.2 ergänzt;
f) in 5.3.3 muss die Leitungsüberwachung nach EN 50136-1:2012 erfolgen;
g) Aufnahme eines digital-analog Wandlers in Abschnitt 6;
h) in 8.1 wurde ergänzt, dass das Personen Notruf Gerät persönliche Informationen und Daten verschlüsselt übermitteln muss;
i) in 8.5 wurde ergänzt, dass bei Einsatz von Verschlüsselungen diese mindestens EN 50136-1:2012, 6.8.1 und 6.8.2 entsprechen müssen;
j) in 8.6 wurden Anforderungen an die Authentifizierung von Personen Hilferuf Geräten an der Alarmempfangszentrale aufgenommen;
k) in 8.7 wurde aufgenommen, dass die Infrastruktur der Alarm Empfangszentrale regelmäßigen Test unterzogen werden muss und diese dokumentiert werden müssen.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.07.2020
Bereitstellungsdatum
05.06.2020
Einspruchsfrist
05.08.2020
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Nematullah Popalzai
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

4v3r_@22ry.656r2ErzQAuv.t53 Tel. +49 69 6308-576

Referatsassistenz
Anne Seeger
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

r44v.9vvxv8QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-234

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