Kurzdarstellung
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndienstleistungen über eine Fernzugangsinfrastruktur (en: remote access infrastructure, RAI), ausgeführt im Objekt oder aus der Ferne (z. B. über IP-Verbindungen), für die folgenden Anlagen fest:
a) Brandsicherheitsanlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen, ortsfeste Feuerlöschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
b) Sicherheitsanlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen;
c) Personen-Hilferufanlagen;
d) eine Kombination solcher Anlagen;
e) mit den Anlagen a) - d) verbundene Managementsysteme.
Dieses Dokument behandelt nicht:
a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird,
b) Dienstleistungen im Objekt, die ohne Verwendung von Fernverbindungen erbracht werden.
Zuständig ist das DKE/K 713 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
a) Brandsicherheitsanlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen, ortsfeste Feuerlöschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
b) Sicherheitsanlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen;
c) Personen-Hilferufanlagen;
d) eine Kombination solcher Anlagen;
e) mit den Anlagen a) - d) verbundene Managementsysteme.
Dieses Dokument behandelt nicht:
a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird,
b) Dienstleistungen im Objekt, die ohne Verwendung von Fernverbindungen erbracht werden.
Zuständig ist das DKE/K 713 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
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