Bahnnetze nach DIN EN 50163 und elektrische Netze der Energieversorgung unterscheiden sich bei den Grenzen der nichtpermanenten Spannungen deutlich, so dass die übliche Ansprechspannung von 78 % der Nennspannung (siehe DIN EN 61243-1 (VDE 0682-411):2010-09) für Bahnnetze nicht anwendbar ist. Mit dieser Berichtigung wird die Ansprechspannung in 70 % der Nennspannung korrigiert (betroffen sind Abschnitt 4.2.1.2.1 und Abschnitt 6.2.1.3).
Zuständig ist das DKE/UK 214.4 "Ausrüstungen und Geräte zum Arbeiten unter Spannung; Prüfgeräte, Isolierstangen und Vorrichtungen zum Erden und Kurzschließen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.