Der allgemeine Anwendungsbereich dieser Norm ist in DIN 27200 festgelegt.
Diese Norm gilt für außen am Fahrzeug fest angebaute optische und akustische Warneinrichtungen, die nach außen wirksam sind. Die funktionellen und technischen Anforderungen sind in DIN EN 15153-1 und DIN EN 15153-2 festgelegt.
Tragbare Leuchten wie z. B. das abnehmbare Zugschlusslichtsignal und die abnehmbare Zugschlusstafel sind vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen.
Diese Norm gilt auch für Zweiwegefahrzeuge, die über äußere optische und akustische Warneinrichtungen verfügen, die den Eisenbahnfahrzeugen im Bereich der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Eisenbahnsignalordnung (ESO) entsprechen.
Bei den Arbeiten sind die Grenzwerte der innerhalb Europas geltenden Richtlinie zur künstlichen optischen Strahlung (2006/25/EG) zu beachten.
Zuständig ist das DKE/UK 351.3 "Bahn-Signalanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.