Gegenüber DIN EN 50215 (VDE 0115-101):2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitt 3 "Begriffe und Abkürzungen" wurde neu geordnet, 7 Definitionen sind hinzugekommen;
b) im Abschnitt 4.1 "Allgemeines" wird als Qualitätsmanagementsystem EN ISO 9001 empfohlen, deshalb sei hier ergänzend auf den IRIS Qualitätsstandard im Bahnbereich, DIN ISO/TS 22163:2018-01-01, hingewiesen;
c) Abschnitt 4.1, Absatz 7 "Vertrag [..]" die Anforderungen wurden erweitert;
d) viele Textstellen der Norm wurden um die Anforderungen von Zulassungsbehörden ergänzt, z. B. Abschnitt 5.1, Anstrich b), dritter Aufzählungspunkt und Anstrich c) neuer Unterpunkt 3);
e) Abschnitt 5.4 ehemals "Untersuchungsprüfungen" wurde in "Sonderprüfungen" umbenannt;
f) Abschnitt 6.1, Anstrich f) ist neu hinzugekommen;
g) Abschnitt 6.3, die Anmerkungen wurden in den normativen Text übernommen;
h) Anforderungen (vgl. z. B. Abschnitt 8.2.2.1) aus rein europäischen Normen sind teilweise in Anhänge gewandert, z. B. in den Anhang B;
i) Abschnitt 8.7.1, Absatz 2, der Hinweis auf die IEC 62995 als Pedant zur EN 50343 ist zwar entfallen, sollte aber dennoch beachtet werden;
j) Abschnitt 8.9.2.3 ist neu hinzugekommen, zuvor war dieser Inhalt in EN 50215 in Abschnitt 8.9.2.2 teilweise enthalten;
k) Abschnitt 8.14.2 (Prüfungen der Batterieladung - Typprüfungen) Anstrich f) wurde redaktionell etwas stärker überarbeitet;
l) Abschnitt 8.15.2.1, der Hinweis auf EN 50239 ist entfallen;
m) Abschnitt 8.15.8, in Europa sind die jeweiligen, inhaltlich vergleichbaren CLC basierenden Normen maßgebend;
n) Abschnitt 8.16.2, die Anforderungen wurden mit Textergänzungen erweitert;
o) Abschnitt 8.16.5.2, die erste Aufzählung wurde um einen Anstrich erweitert (Betrieb der Kraftübertragung);
p) Abschnitt 8.19, letzter Absatz, die Vibrationsprüfungen lt. EN 12663 sind Anhang B zu entnehmen;
q) Abschnitt 8.20, ein Anstrich wurde ergänzt, "- Fernlichter, Spitzensignale und Zugschlusssignale";
r) Abschnitt 9.2.1, der normative Hinweis auf die EN 50388 ist entfallen, die Norm sollte jedoch in Europa beachtet werden (betrifft auch weitere Abschnitte im normativen Text);
s) Abschnitt 9.4.1.5 die Berechnungsformel für den korrigierten Anhalteweg "L1" wurde präzisiert und um eine alternative Formelvariante ergänzt;
t) Abschnitt 9.9.1.2, die Hinweise auf EN 14363, EN 14686 , EN 15687 sowie die statische Achslast 112,5 kN sind nun Anhang B zu entnehmen bzw. dort referenziert;
u) Abschnitt 9.10.2, der Hinweis auf die "ENV 12299" ist nun Anhang B zu entnehmen;
v) Abschnitt 9.14, die Hinweise auf folgende Normen sind im Anhang B zu entnehmen: EN 14067-4, EN14067-5, EN 14067-6;
w) Anhang A, Liste der benutzten Symbole für Tabelle A.1 ergänzt.