Seit über 20 Jahren hat sich das Konzept der anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen als unverzichtbarer Bestandteil der informationstechnischen Infrastruktur von Gebäuden etabliert, da sie erhebliche technische und ökonomische Vorteile gegenüber der bedarfsorientierten Vorgehensweise bietet. Der Ansatz wurde ursprünglich für eine diensteunabhängige, universell einsetzbare Vorverkabelung zur Unterstützung von informations- und kommunikationstechnischen Netzanwendungen in Bürogebäuden entwickelt.
Die grundlegenden Eigenschaften von anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen - einheitliche Topologie, Klassifizierung von Übertragungsstrecken mit definierten Eigenschaften, einheitliche Schnittstelle zum Anschluss der Endgeräte - lassen sich mit gewissen Modifikationen auch auf andere Gebiete übertragen. Beispiele hierfür sind industriell genutzte Standorte, Wohngebäude und Rechenzentren.
Um dem Bedarf der Anwender nach geeigneten Normen für diese Anwendungsfelder Rechnung zu tragen, hat CENELEC/TC 215 die Normenreihe EN 50173 erarbeitet. Dabei wurde darauf geachtet, dass diejenigen Anforderungen und Eigenschaften, die für mehrere bzw. alle Gebäudearten zutreffen, nur einmal - in Teil 1 - festgelegt werden. Zur Realisierung einer anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage in einem bestimmten Umfeld (Gebäudeart, Standort) ist daher der betreffende Teil X (X = 2, 3, 4, 5, 6) stets zusammen mit DIN EN 50173-1 anzuwenden.
Aus der Einführung der Übertragungsstreckenklassen I und II sowie der zugehörigen Komponentenkategorien 8.1 und 8.2 sowie der Kategorie OM5 für Multimode-Fasern, die in EN 50173-1 aufgenommen wurden, resultieren für die Teile 2 bis 6 der Reihe entsprechende Änderungen und Anpassungen, die in die hier vorgestellten Entwürfe eingeflossen sind.
Darüber hinaus wurde die Struktur der sechs Dokumente vereinheitlicht, so dass der Leser in einem bestimmten Abschnitt in jedem Teil dieselbe Thematik wiederfindet. Weitere Änderungen werden nachstehend beschrieben.
E DIN VDE 0800-713-2 (VDE 0800-173-2) enthält die Festlegungen zum tertiären (horizontalen) Teilsystem der Verkabelung sowie die Anforderungen an den sogenannten informationstechnischen Anschluss am Arbeitsplatz, die in Bürogebäuden anzuwenden sind. Diese Anforderungen treffen in gleicher Weise auf Räumlichkeiten in Gebäuden mit gemischter Nutzung (Wohnungen, Arztpraxen, Kanzleien usw.) zu, die als Büro verwendet werden sollen. Neben der Berücksichtigung der neuen Übertragungsstreckenklassen I und II sowie der zugehörigen Komponentenkategorien 8.1 und 8.2 sowie der Mehrmoden-Lichtwellenleiter der Kategorie OM5 und Einmoden-Lichtwellenleiter der Kategorie OS1a sowie Anpassungen an die Änderungen in EN 50173-1.
Zuständig ist das DKE/GUK 715.3 "Informationstechnische Verkabelung von Gebäudekomplexen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.