Gegenüber DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 und DIN VDE 0100-739 (VDE 0100-739):1989-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Die Anforderungen von 411.3.1.2, die sich auf den Schutzpotentialausgleich für Metallteile, die in Gebäude eingeführt werden, beziehen, wurden eindeutiger beschrieben und eine Verweisung auf weitere erforderliche Verbindungen zur Haupterdungsschiene in DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) wurde aufgenommen;
b) 411.3.2.1 fordert nun, dass Schutzeinrichtungen für die automatische Abschaltung im Fehlerfall Trenneigenschaften haben müssen;
c) die Abschaltzeiten nach 411.3.2.2, Tabelle 41.1, gelten nun auch für Endstromkreise mit Steckdosen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 63 A;
d) in Tabelle 41.1 "Maximale Abschaltzeiten" wurde für Gleichspannung 120 V < U0 ≤ 230 V der Wert von 5 s auf 1 s reduziert;
e) die bisher in 411.3.2.5 beschriebenen Sonderfälle werden in Anhang D behandelt;
f) die Anforderungen nach 411.3.3 für Steckdosen wurden auf Bemessungsströme bis einschließlich 32 A erweitert;
g) eine neue Anmerkung zu Ausnahmen für Steckdosen im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde in 411.3.3 aufgenommen;
h) die Anmerkung in 411.3.3 zum ersten Spiegelstrich mit Ausnahmen beim zusätzlichen Schutz von Steckdosen wurde gestrichen;
i) die Anforderungen nach 411.3.3 für fest angeschlossene ortsveränderliche Betriebsmittel zur Verwendung im Außenbereich mit Bemessungsstrom nicht größer als 32 A wurden eindeutiger beschrieben;
j) für Beleuchtungsstromkreise eines TN- oder TT-Systems in Wohnungen wird in 411.3.4 ein zusätzlicher Schutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA gefordert;
k) die bereits in DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) enthaltene Forderung zur Ausführung eines Fundamenterders ist in 411.4.1 aufgenommen worden;
l) in 411.6.2, der sich auf die Erdung von berührbaren, leitfähigen Teilen in IT-Systemen bezieht, wurde die Bedingung RA x Id ≤ 120 V für Gleichstromsysteme gestrichen;
m) Anforderungen in 411.6.3 bei Auftreten des ersten Fehlers in IT-Systemen wurden grundlegend überarbeitet;
n) die Anforderungen in 412.2.4.1 an Kabel- und Leitungsanlagen zur Verwendung in Installationen mit der Schutzmaßnahme "doppelte oder verstärkte Isolierung" (Schutzklasse II) wurden in mehreren Punkten neu gefasst;
o) der bisherige Inhalt von Anhang D mit dem Vergleich der Struktur dieses Teils mit den relevanten Vorgängerausgaben wurde in einen (informativen) nationalen Anhang verschoben;
p) mögliche Vorkehrungen in Fällen, wenn automatische Abschaltung in der nach 411.3.2 geforderten Zeit nicht erreicht werden kann, sind jetzt in dem normativen Anhang D enthalten.