Diese Norm gilt für Zählerplätze, die zur Aufnahme von Betriebsmitteln für die Energieübertragung, -verteilung und -messung in elektrischen Anlagen für Gewerbe und Hausinstallationen (wie z. B. Wohnhäuser, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäude und ähnliche) im Innen- und Außenbereich, bis zu einer Bemessungsspannung von AC 400 V dienen.
Dieser Teil gilt für Hauptleitungsabzweigklemmen für Kupferleiter bis 70 mm2 Nennquerschnitt zur Verwendung in Zählerplätzen und Hauptleitungsabzweigkästen.
Zuständig ist das DKE/UK 543.1 "Installationskleinverteiler und Zählerplätze" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.