Diese Europäische Norm gilt für in Gebäude installierte Passiv-Infrarotmelder und berücksichtigt die Sicherheitsgrade 1 bis 4 (siehe EN 50131-1), exklusiv oder nicht exklusiv verdrahtete oder drahtlose Melder und deckt die Umweltklassen I bis IV ab (siehe EN 50130-5). Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an Passiv-Infrarotmelder, die für die Verwendung im Freien vorgesehen sind.
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass ein Melder alle Anforderungen der spezifizierten Grade erfüllt.
Zusätzlich zu den in dieser Norm verbindlich festgelegten Funktionen darf ein Melder über weitere Funktionen verfügen, sofern diese nicht den ordnungsgemäßen Betrieb der verbindlichen Funktionen des Melders beinträchtigen. Diese Europäische Norm wird nicht auf Verbindungen zwischen Anlagenteilen angewandt
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.