Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 "Technische Anschlussregeln Niederspannung" fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, bei der Errichtung, beim Anschluss und beim Betrieb von allen Kundenanlagen - also von Bezugsanlagen, Erzeugungsanlagen und Speichern - an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. In der VDE-AR-N 4100 sind auch die zulässigen Grenzwerte für Netzrückwirkungen sowie grundlegende Anforderungen an Notstromaggregate beschrieben, die über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb von ≤ 100 ms parallel mit dem öffentlichen Netz betrieben werden. Da diese Notstromaggregate in diesem Fall die Anforderungen für Erzeugungsanlagen erfüllen müssen, werden sie im Weiteren nur dann noch explizit benannt, wenn spezielle Anforderungen nur an diese Notstromaggregate bestehen.
Die technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen und Speicher, die über die VDE-AR-N 4100 hinausgehen, sind in dieser VDE-Anwendungsregel "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" zusammengefasst. Sie ist für Erzeugungsanlagen und Speicher anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sowie bei einer Erweiterung oder Änderung. Für den bestehenden, unveränderten Teil der elektrischen Anlage gibt es seitens dieser VDE-Anwendungsregel keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Dies gilt für alle Erzeugungsanlagen und Speicher, die parallel mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers betrieben werden, auch für solche, die nicht in das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers einspeisen.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Mittel-/Niederspannung gegründete Projektgruppe "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.