Dieses Dokument enthält allgemeine Anforderungen für Einrichtungen für Sicherheitszwecke, für die Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke und von Stromquellen für Sicherheitszwecke.
Ersatzstromversorgungsanlagen sind im Anwendungsbereich nicht enthalten. Ebenso gilt diese Norm nicht für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (BE3).
Gegenüber DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-650):2011-03 wurden u. a. folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Zusätzliche Begriffsdefinitionen aufgenommen;
b) Unterscheidung von zentralen Stromversorgungssystemen nach der Leistungsbegrenzung (mit bzw. ohne) ist weggefallen;
c) Klassifizierung von automatischen Versorgungen entsprechend ihrer maximalen Umschaltzeit wurde durch die Ergänzung der Angabe einer Klasse (A bis F) vereinfacht;
d) Anforderungen an die Unterbringung von Stromquellen für Sicherheitszwecke wurden durch die Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen ergänzt. Bzgl. der brandschutztechnischen Anforderungen wurde ein informativer Anhang G ergänzt;
e) Anforderungen zur Berücksichtigung von äußerer Brandeinwirkung bei Bemessung von Kabel- und Leitungsanlagen aufgenommen;
f) Installationsbeispiel für getrennte Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke ergänzt;
g) Aktivierung der Notbeleuchtung im Bereitschaftsbetrieb (bzw. die Funktion der Notbeleuchtung) erfolgt nicht mehr in Abhängigkeit von einzelnen Endstromkreisen der allgemeinen Beleuchtung, sondern in Abhängigkeit des Ausfalls eines Bereiches der allgemeinen Beleuchtung;
h) Anforderungen zur Verhinderung der Entladung von Stromquellen für Sicherheitszwecke bei Notbeleuchtung aufgenommen.
Zuständig ist das DKE/UK 221.3 "Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.