Die meisten Lampen und Lampensysteme sind sicher und stellen, mit Ausnahme unüblicher Expositionsbedingungen, keine photobiologische Gefahr dar. Dies gilt auch für optische Bildprojektoren, bei denen die Erfahrung zeigt, dass sogar Hochleistungs-Kinoprojektoren bei kurzzeitigem Blick sicher sind und dass von ihnen nur unter einigen Umständen in geringem Abstand oder bei bewusstem direkten Langzeit- Blick optische Gefahren ausgehen können. Die dynamische Entwicklung von Festkörper- und anderen Lampen oder Lampensystemen hat zu neuen Projektorprodukten geführt und damit zum Bedarf für eine photobiologische Sicherheitsnorm für diese Anwendungsgruppe von Lampensystemen.
Diese Norm definiert Anforderungen bezüglich der photobiologischen Sicherheit der optischen Strahlung, die von Bildprojektoren ausgeht. Diese Norm für die photobiologische Sicherheit bezieht sich nicht auf andere Gefährdungen wie zum Beispiel elektrische, mechanische oder Brandgefahren.
Der Anwendungsbereich dieser Norm umfasst laserbasierte Projektoren mit gekapselten Laserquellen, die das Licht erzeugen, das für den Projektionsstrahl (Bildverarbeitungssystem) verwendet wird, wobei der Projektor die Strahldichteanforderungen für Klasse 1 nach IEC 60825-1, Edition 3 erfüllen muss.
Zuständig ist das DKE/GK 841 "Optische Strahlungssicherheit und Lasereinrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.