Die Reihe Internationaler Normen, abgedeckt durch die Teile 3-10, 3-21, 3-22, 3-23, 3-24 und 3-25 von IEC 60332, legt Prüfverfahren für die Bewertung der Brandausbreitung unter definierten Bedingungen vertikal befestigter, gebündelter, elektrischer oder optischer Kabel oder Leitungen fest.
Für die Zwecke dieser Norm umfasst der Begriff „elektrische Leitung oder Kabel“ alle Kabel oder Leitungen mit isolierten Metallleitern für die Übertragung von Energie oder Signalen.
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel oder Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabel- oder Leitungsprobe gemessen. Das Verfahren kann verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung, die Flammenausbreitung zu begrenzen, zu beweisen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart B und gilt für auf der Prüfleiter installierte Kabel oder Leitungen mit einem nominalen Gesamtvolumen von 3,5 l nicht-metallenen Werkstoffs je Meter der Probe. Die Dauer der Flammenbeaufschlagung beträgt 40 min. Bei diesem Verfahren wird die Probe auf der Vorder¬seite der Standardleiter montiert. Die Prüfart ist für die allgemeine Verwendung vorgesehen, wenn mittlere Volumina an nicht-metallenem Werkstoff zu bewerten sind.
Zuständig ist das DKE/UK 411.2 "Isolierte Starkstromleitungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.