Die Reihe Internationaler Normen, abgedeckt durch die Teile 3-10, 3-21, 3-22, 3-23, 3-24 und 3-25 von IEC 60332, legt Prüfverfahren für die Bewertung der Brandausbreitung unter definierten Bedingungen vertikal befestigter, gebündelter, elektrischer oder optischer Kabel oder Leitungen fest.
Für die Zwecke dieser Norm umfasst der Begriff „elektrische Leitung oder Kabel“ alle Kabel oder Leitungen mit isolierten Metallleitern für die Übertragung von Energie oder Signalen.
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel oder Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabelprobe gemessen. Das Verfahren darf verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung, die Flammenausbreitung zu begrenzen, zu beweisen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart A und gilt für auf der Prüfleiter installierte Kabel oder Leitungen mit einem nominalen Gesamtvolumen von 7 l nicht-metallenen Werkstoffs je Meter der Probe. Die Dauer der Flammenbeaufschlagung beträgt 40 min. Bei diesem Verfahren wird die Probe auf der Vorderseite der Leiter montiert, einer Standardleiter oder einer breiten Leiter, die für Kabel oder Leitungen mit Leiternennquerschnitten größer 35 mm2 und der entsprechenden Anzahl an Probestücken gedacht ist, während die Standardleiter für Leiternennquerschnitte von 35 mm2 und kleiner verwendet wird. Die Prüfart ist für die allgemeine Verwendung vorgesehen, wenn große Volumina an nicht-metallenem Werkstoff zu bewerten sind.
Zuständig ist das DKE/UK 411.2 "Isolierte Starkstromleitungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.