Gegenüber DIN EN 62560 (VDE 0715-13):2013-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Begriff "ultraviolett gefährdende Ausbeute der sichtbaren Strahlung" wurde eingeführt.
b) Die Kennzeichnung zu Beschränkungen der Brennposition sind entfallen im Abschnitt 5.
c) Bild 6 zur Kennzeichnung von Lampen, die nicht für Wasserkontakt geeignet, wurde ergänzt.
d) Unterabschnitt 6.2 zu Biegemomenten, axialem Zug und Masse wurde modifiziert.
e) Unterabschnitt 8.3 zur Spannungsfestigkeit wurde modifiziert.
f) Abschnitt 9 zur mechanischen Festigkeit wurde vollständig überarbeitet.
g) Abschnitt 13 "Fehlerbedingungen" wurde zusammen mit dem neuen Abschnitt 15 "Anomaler Betrieb" überarbeitet.
h) Prüfungen von dimmbaren Lampen wurden in den neuen Abschnitt 16 eingearbeitet.
i) Abschnitt 17 zur Photobiologischen Sicherheit, die den Schutz gegen UV-Strahlung, Blaulichtgefahr und Infrarotstrahlung umfasst, wurde eingearbeitet.
j) Anforderungen zu Lampen, die für den Kontakt mit Wasser ausgelegt sind, sind im neuen Abschnitt 18 eingearbeitet.
k) Die deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 an die aktuellen Standardtexte angepasst.