Die Norm legt Regeln für die Protokollierung der Anwendung von ionisierender Strahlung in der Strahlentherapie, fest, sofern diese mit Elektronenbeschleunigern oder Röntgen- oder Gammabestrahlungseinrichtungen erzeugt wird.
In der „Richtlinie für den Strahlenschutz bei Verwendung radioaktiver Stoffe und beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen in der Medizin“ ist zum Schutz des Patienten eine Aufzeichnungspflicht über die Durchführung von Behandlungsmaßnahmen im Geltungsbereich dieser Richtlinie festgelegt. Zweck dieser Norm ist es, die erforderlichen Regeln bereitzustellen. Da hinsichtlich der Anwendung am Menschen kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Bestrahlungseinrichtungen besteht, für deren Betrieb die Strahlenschutzverordnung oder die Röntgenverordnung zur Anwendung kommt, erstreckt sich der Anwendungsbereich der aufgestellten Regeln auch auf den Geltungsbereich der Röntgenverordnung.
Die Norm enthält außerdem Regeln zur Dosisspezifikation für den strahlentherapeutischen Bericht.
Hadronen- und Ionenstrahlung wurden in diese Norm nicht aufgenommen. Die Protokollierung deren Anwendung in der Strahlentherapie kann weitestgehend den Regeln der vorliegenden Norm unter Beachtung der Problematik der Dosisspezifikation folgen.
Die Protokollierung bei der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung in der Brachytherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen ist in DIN 6827-3 geregelt.
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-05 AA "Strahlentherapie" des DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft erstellt.