Diese Norm gilt für die Errichtung von PROTONENBESCHLEUNIGER-ANLAGEN zur Anwendung von Protonenstrahlung mit Energien bis 300 MeV bei der medizinischen Strahlenbehandlung.
Strahlentherapeutisch nutzbare Protonenenergien werden nach mehreren Vorbeschleunigungsstufen erst durch den Einsatz von Ringbeschleunigern (Zyklotron oder Synchrotron) erreicht. Bei solchen Energien führen die unvermeidbar auftretenden Strahlverluste in der Umgebung der Strahlverlustpunkte zu einer sehr durchdringungsfähigen Sekundärstrahlung (im Wesentlichen hochenergetische Neutronen), die mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand an baulichen Maßnahmen (z. B. meterdicke Betonwände) abgeschirmt werden muss.
Die Auslegung dieser Abschirmungen ist, ausgehend von den physikalischen Grundlagen, auch für den Fachmann wegen des hohen zeitlichen und rechnerischen Aufwandes schwierig. Eine Norm, wie sie bereits für Elektronenbeschleuniger und für PET-Zyklotrons vorliegt, ist dabei für die im Strahlenschutz auf diesem Gebiet Tätigen, Projektanten als auch Aufsichtsbehörden, von großem Nutzen.
Die Festlegung von Regeln für eine einheitliche rechnerische Ermittlung der Abschirmdicken für verschiedene bautechnisch verwendbare Materialien nach vorgegebenen Gleichungen, Tabellen und Diagrammen ist Inhalt dieser Norm.
Der Norm-Entwurf wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-02 AA "Strahlenschutz" des DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) erstellt.